Direkt zum Inhalt
Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
Benutzermenü
Login Landesbedienstete
Nutzereinstellungen öffnen
Benutzermenü
Schließen
Benutzer Links
Login Landesbedienstete
Hauptnavigation
Home
Suche
Inhaltsverzeichnis
Menü
Hauptmenü
Schließen
Die wichtigsten Links
Home
Suche
Inhaltsverzeichnis
Pfadnavigation
Startseite
Dokumente
Rechtsvorschriften
...
Niedersachsen
N
Nr
NRiG,NI - Niedersächsisches Richtergesetz
§§ 16 - 68c, Zweiter Teil - Richtervertretungen
§§ 18 - 40, Zweites Kapitel - Richterräte
§§ 24 - 30, Zweiter Abschnitt - Zusammensetzung und Wahl der Richterräte
Erweiterte Suche
Suchen
Suchen
Fundstellensuche
Quelle
MBl.
GVBl.
Jahr
Nr. oder Seite
VORIS Nr
Normgeber
Datum von
Datum auswählen
Datum bis
Datum auswählen
§§ 24 - 30, Zweiter Abschnitt - Zusammensetzung und Wahl der Richterräte
§ 24 NRiG, Zusammensetzung der Richterräte
§ 25 NRiG, Wahl der Mitglieder der Richterräte
§ 26 NRiG, Wahlvorschläge
§ 27 NRiG, Allgemeine Wahlgrundsätze
§ 28 NRiG, Wahlvorstand
§ 29 NRiG, Wahl der Mitglieder der Bezirks- und Hauptrichterräte
§ 30 NRiG, Erlass einer Wahlordnung