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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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§§ 21 - 31, Zweites Kapitel - Durchführung
§ 21 NDiszG, Mitteilung, Hinweise und Anhörungen
§ 22 NDiszG, Pflicht zur Durchführung von Ermittlungen
§ 23 NDiszG, Zusammentreffen von Disziplinarverfahren mit Strafverfahren oder anderen Verfahren, Aussetzung
§ 24 NDiszG, Bindung an tatsächliche Feststellungen in Strafverfahren oder anderen Verfahren
§ 25 NDiszG, Beweiserhebung
§ 26 NDiszG, Zeuginnen, Zeugen und Sachverständige, richterliche Vernehmung
§ 27 NDiszG, Herausgabe von Unterlagen
§ 28 NDiszG, Beschlagnahmen und Durchsuchungen
§ 29 NDiszG, Protokoll
§ 30 NDiszG, Auskünfte und Mitteilungen
§ 31 NDiszG, Abgabe des Disziplinarverfahrens