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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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Niedersachsen
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NArchtG,NI - Niedersächsisches Architektengesetz
§§ 1 - 21, Erster Teil - Schutz von Bezeichnungen
§§ 13 - 15, Drittes Kapitel - Auswärtige Dienstleisterinnen und Dienstleister
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Quelle
MBl.
GVBl.
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Nr. oder Seite
VORIS Nr
Normgeber
Datum von
Datum bis
§§ 13 - 15, Drittes Kapitel - Auswärtige Dienstleisterinnen und Dienstleister
§ 13 NArchtG, Führen geschützter Berufsbezeichnungen
§ 14 NArchtG, Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Dienstleisterinnen und Dienstleister
§ 15 NArchtG, Beschwerdeverfahren im europäischen Dienstleistungsverkehr