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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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Rechtsvorschriften
...
Niedersachsen
N
Nb
NBG,NI - Niedersächsisches Beamtengesetz
§§ 4 - 95, Zweiter Teil - Beamtenverhältnis
§§ 46 - 95, Fünftes Kapitel - Rechtliche Stellung
§§ 60 - 69, Zweiter Abschnitt - Arbeitszeit und Urlaub
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MBl.
GVBl.
Jahr
Nr. oder Seite
VORIS Nr
Normgeber
Datum von
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Datum bis
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§§ 60 - 69, Zweiter Abschnitt - Arbeitszeit und Urlaub
§ 60 NBG, Regelmäßige Arbeitszeit, Bereitschaftsdienst, Mehrarbeit
§ 61 NBG, Teilzeitbeschäftigung
§ 62 NBG, Teilzeitbeschäftigung und Urlaub aus familiären Gründen
§ 62a NBG, Familienpflegezeit
§ 63 NBG, Altersteilzeit
§ 64 NBG, Urlaub ohne Dienstbezüge
§ 65 NBG, Höchstdauer von Urlaub und unterhälftiger Teilzeitbeschäftigung
§ 66 NBG, Hinweispflicht
§ 67 NBG, Fernbleiben vom Dienst
§ 68 NBG, Erholungsurlaub und Sonderurlaub (§ 44 BeamtStG)
§ 69 NBG, Wahlvorbereitungsurlaub, Mandatsurlaub und Teilzeitbeschäftigung zur Ausübung des Mandats