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Niedersächsisches Vorschrifteninformationssystem (NI-VORIS)
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Niedersachsen
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NBeamtVG,NI - Niedersächsisches Beamtenversorgungsgesetz
§§ 97 - 101, Abschnitt XII - Schlussvorschriften
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§§ 97 - 101, Abschnitt XII - Schlussvorschriften
§ 97 NBeamtVG, Ermächtigung zum Erlass von Verwaltungsvorschriften
§ 98 NBeamtVG, Verwendung von Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richtern aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands
§ 99 NBeamtVG, Verteilung der Versorgungslasten bei erneuter Berufung in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
§ 100 NBeamtVG, Meldung von Dienstunfalldaten an Eurostat
§ 101 NBeamtVG, Einmalige Energiepreispauschale