Suche nach "Erlassen"

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  • ...3.2 Hufbeschlaggesetz vom 19. April 2006 ( BGBl. I S. 900 ), aufgrund des § 8 Abs. 1 bis 3 des Hufbeschlaggesetzes erlassene Verordnungen sowie im Rahmen des § 11 Abs. 2 des Hufbeschlaggesetzes weiter anwendbare Verordnungen LAVESb) soweit eine Verordnung nach Buchstabe a nicht erlassen ist, für das Gebiet, das über das Gebiet einer Gemeinde, nicht aber über das Gebiet eines Landkreises hinausgeht Lk...

    Rechtsstand: 31.08.2012 | VORIS Nummer: 71000


  • ...3.2 Hufbeschlaggesetz vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 900), aufgrund des § 8 Abs. 1 bis 3 des Hufbeschlaggesetzes erlassene Verordnungen sowie im Rahmen des § 11 Abs. 2 des Hufbeschlaggesetzes weiter anwendbare Verordnungen LAVESb) soweit eine Rechtsverordnung nach Buchstabe a nicht erlassen ist, für das Gebiet, das über das Gebiet einer Gemeinde, nicht aber über das Gebiet eines Landkreises hinausgeht Lk...

    Rechtsstand: 27.08.2010 | VORIS Nummer: 71000


  • ...3.2 Hufbeschlaggesetz vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 900), aufgrund des § 8 Abs. 1 bis 3 des Hufbeschlaggesetzes erlassene Verordnungen sowie im Rahmen des § 11 Abs. 2 des Hufbeschlaggesetzes weiter anwendbare Verordnungen LAVESb) soweit eine Rechtsverordnung nach Buchstabe a nicht erlassen ist, für das Gebiet, das über das Gebiet einer Gemeinde, nicht aber über das Gebiet eines Landkreises hinausgeht Lk...

    Rechtsstand: 15.08.2009 | VORIS Nummer: 71000


  • ...3.2 Hufbeschlaggesetz vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 900), aufgrund des § 8 Abs. 1 bis 3 des Hufbeschlaggesetzes erlassene Verordnungen sowie im Rahmen des § 11 Abs. 2 des Hufbeschlaggesetzes weiter anwendbare Verordnungen LAVESb) soweit eine Rechtsverordnung nach Buchstabe a nicht erlassen ist, für das Gebiet, das über das Gebiet einer Gemeinde, nicht aber über das Gebiet eines Landkreises hinausgeht Lk...

    Rechtsstand: 26.11.2008 | VORIS Nummer: 71000


  • ...3.2 Hufbeschlaggesetz vom 19. April 2006 (BGBl. I S. 900), aufgrund des § 8 Abs. 1 bis 3 des Hufbeschlaggesetzes erlassene Verordnungen sowie im Rahmen des § 11 Abs. 2 des Hufbeschlaggesetzes weiter anwendbare Verordnungen LAVESb) soweit eine Rechtsverordnung nach Buchstabe a nicht erlassen ist, für das Gebiet, das über das Gebiet einer Gemeinde, nicht aber über das Gebiet eines Landkreises hinausgeht Lk...

    Rechtsstand: 01.01.2007 | VORIS Nummer: 71000


  • ...Die Verwaltungsbehörde kann durch Erlass abweichende Regelungen zu vereinfachten Kostenoptionen nach Artikel 53 der Verordnung (EU) 2021/1060 erlassen...

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    Rechtsstand: 16.11.2022 | VORIS Nummer: 28010


  • ...Betragen die Gesamtausgaben eines Vorhabens mehr als 200 000 EUR so erfolgt die Abrechnung nach dem Realkostenprinzip. Die Verwaltungsbehörde kann durch Erl. abweichende Regelungen zu vereinfachten Kostenoptionen nach Artikel 53 der Verordnung (EU) 2021/1060 erlassen....

    Rechtsstand: 25.05.2022 | VORIS Nummer: 21075


  • ...b) soweit eine Rechtsverordnung nach Buchstabe a nicht erlassen ist, für das Gebiet, das über das Gebiet einer Gemeinde, nicht aber über das Gebiet eines Landkreises hinausgeht Lkc) soweit eine Rechtsverordnung nach den Buchstaben a und b nicht erlassen ist, für das Gebiet einer Gemeinde G...

    Rechtsstand: 01.11.2006 | VORIS Nummer: 71000


  • ...erlassen hat...

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    Rechtsstand: 07.11.2020 | VORIS Nummer: 22620


  • ...(1) Die in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, das ZDF und das Deutschlandradio erlassen jeweils Satzungen oder Richtlinien zur näheren Durchführung ihres jeweiligen...

    Rechtsstand: 07.11.2020 | VORIS Nummer: 22620


  • ...Festsetzungsbescheide können stattdessen auch von der Landesrundfunkanstalt im eigenen Namen erlassen werden, in deren Anstaltsbereich sich zur Zeit des Erlasses des Bescheides die Wohnung, die Betriebsstätte oder der Sitz ( § 17 der Zivilprozessordnung ) des Beitragsschuldners befindet...

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    Rechtsstand: 01.01.2013 | VORIS Nummer: 22620


  • ...Ein Härtefall liegt insbesondere vor, wenn eine Sozialleistung nach Absatz 1 Nr. 1 bis 10 in einem durch die zuständige Behörde erlassenen Bescheid mit der Begründung versagt wurde, dass die Einkünfte die jeweilige Bedarfsgrenze um weniger als die Höhe des Rundfunkbeitrags überschreiten...

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    Rechtsstand: 01.01.2013 | VORIS Nummer: 22620