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  • ...§ 14 NBG - Beförderung, Durchlaufen von Ämtern (1) Bibliographie Titel Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)Amtliche Abkürzung NBG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411010000000 (1) 1 Beförderung ist eine Ernennung, durch die dem Beamten ein anderes Amt mit höherem Endgrundgehalt und anderer Amtsbezeichnung verliehen wird. 2 Einer Beförderung steht es gleich, wenn dem Beamten, ohne...

    Rechtsstand: 01.01.2007 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...§ 14a NBG - Beförderungsverbot (1) Bibliographie Titel Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) Amtliche AbkürzungNBG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411010000000 (1) 1 Ein Beamter, dessen Rechte und Pflichten aus seinem Dienstverhältnis wegen eines Abgeordnetenmandats ruhen oder der aus diesem Grund ohne Besoldung beurlaubt ist, darf nicht befördert werden. 2 Bewirbt er sich im...

    Rechtsstand: 01.01.2007 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...§ 53 NBG - Eintritt in den Ruhestand bei Ablauf der Amtszeit (1) Bibliographie Titel Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)Amtliche Abkürzung NBG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411010000000 1 Der Beamte auf Zeit tritt vor Erreichen der Altersgrenze mit Ablauf der Zeit, für die er ernannt ist, in den Ruhestand, wenn er nicht entlassen oder im Anschluss an seine Amtszeit für eine weitere Amtszeit...

    Rechtsstand: 01.01.2007 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...§ 87c NBG - Beihilfen (1) Bibliographie Titel Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) Amtliche Abkürzung NBGNormtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411010000000 (1) Beamte und Versorgungsempfänger erhalten nach den für die Beamten und Versorgungsempfänger des Bundes geltenden Beihilfevorschriften in der Fassung vom 1. November 2001 (GMBl. S. 918), zuletzt geändert durch Rundschreiben des...

    Rechtsstand: 01.01.2007 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...§ 107 NBG - Wiederverwendung nach Beendigung des Mandats (1) Bibliographie Titel Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)Amtliche Abkürzung NBG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411010000000 (1) In den Fällen des § 106 ruhen die Rechte und Pflichten aus dem Dienstverhältnis, bis der Beamte nach Beendigung seines Mandats wieder verwendet wird, längstens jedoch bis zur Beendigung des...

    Rechtsstand: 01.01.2007 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...§ 119 NBG - Aufgaben (1) Bibliographie Titel Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) Amtliche Abkürzung NBG NormtypGesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411010000000 (1) 1 Der Landespersonalausschuss entscheidet darüber, ob...

    Rechtsstand: 01.01.2007 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...§ 56 NBG - Begrenzte Dienstfähigkeit (1) Bibliographie Titel Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) Amtliche AbkürzungNBG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411010000000 (1) Von der Versetzung des Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit soll abgesehen werden, wenn der Beamte unter Beibehaltung seines Amtes seine Dienstpflichten noch während mindestens der Hälfte der regelmäßigen...

    Rechtsstand: 01.01.2006 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...§ 58 NBG - Versetzung von Beamten auf Probe in den Ruhestand (1) Bibliographie Titel Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)Amtliche Abkürzung NBG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411010000000 (1) Der Beamte auf Probe ist in den Ruhestand zu versetzen, wenn er infolge Krankheit, Verwundung oder sonstiger Beschädigung, die er sich ohne grobes Verschulden bei Ausübung oder aus Veranlassung des...

    Rechtsstand: 01.01.2006 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...§ 59a NBG - Übermittlung ärztlicher Daten (1) Bibliographie Titel Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) Amtliche AbkürzungNBG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411010000000 (1) 1 In den Fällen der §§ 55 , 56 , 58 und 59 kann die ärztliche Untersuchung nur einem Amtsarzt oder einem als Gutachter beauftragten Arzt übertragen werden. 2 Die oberste Dienstbehörde bestimmt, welche Ärzte als Gutachter...

    Rechtsstand: 01.01.2006 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...§ 80b NBG - Altersteilzeit (1) Bibliographie Titel Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) Amtliche AbkürzungNBG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411010000000 (1) 1 Beamten mit Dienstbezügen kann auf Antrag, der sich auf die Zeit bis zum Beginn des Ruhestandes erstrecken muss, eine altersabhängige Teilzeitbeschäftigung (Altersteilzeit) bewilligt werden, bei teilzeitbeschäftigten und...

    Rechtsstand: 01.01.2006 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...§ 226 NBG - Dienstunfähigkeit von Polizeivollzugsbeamten (1) Bibliographie Titel Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG)Amtliche Abkürzung NBG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411010000000 (1) Der Polizeivollzugsbeamte ist dienstunfähig ( § 54 Abs. 1 ), wenn er den besonderen gesundheitlichen Anforderungen für den Polizeivollzugsdienst nicht mehr genügt und nicht zu erwarten ist, dass er seine...

    Rechtsstand: 01.01.2006 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...§ 230 NBG - Beamte des Feuerwehrdienstes (1) Bibliographie Titel Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) Amtliche AbkürzungNBG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411010000000 (1) 1 Beamten des Feuerwehrdienstes, die im Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungsdienst (Einsatzdienst) stehen, wird freie Heilfürsorge gewährt;...

    Rechtsstand: 01.01.2006 | VORIS Nummer: 20411010000000