Suche

51 Suchergebnisse

  • ...§ 6 NEG - Enteignung für die Entschädigung in Land Bibliographie Titel Niedersächsisches Enteignungsgesetz (NEG)Amtliche Abkürzung NEG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21080010000000 (1) Die Enteignung von Grundstücken zur Entschädigung in Land ( § 2 Nr. 2 ) ist nur zulässig, wenn...

    Rechtsstand: 01.04.1981 | VORIS Nummer: 21080010000000


  • ...§ 7 NEG - Enteignung für den Ersatz entzogener Rechte Bibliographie Titel Niedersächsisches Enteignungsgesetz (NEG)Amtliche Abkürzung NEG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21080010000000 Die Enteignung zu dem Zweck, durch Enteignung entzogene Rechte durch neue Rechte zu ersetzen, ist nur zulässig, soweit der Ersatz in § 15 Abs. 2 , § 18 Abs. 5 und § 44 Abs. 4 vorgesehen ist...

    .......

    Rechtsstand: 01.04.1981 | VORIS Nummer: 21080010000000


  • ...§ 8 NEG - Art und Umfang der Enteignung Bibliographie Titel Niedersächsisches Enteignungsgesetz (NEG) Amtliche AbkürzungNEG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21080010000000 (1) Ein Grundstück darf nur in dem Umfang enteignet werden, in dem dies zur Verwirklichung des Enteignungszwecks erforderlich ist...

    .......

    Rechtsstand: 01.04.1981 | VORIS Nummer: 21080010000000


  • ...§ 9 NEG - Vorarbeiten auf Grundstücken Bibliographie Titel Niedersächsisches Enteignungsgesetz (NEG) Amtliche AbkürzungNEG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21080010000000 (1) Die Beauftragten der Enteignungsbehörde sind befugt, schon vor Einleitung des Enteignungsverfahrens Grundstücke, deren Enteignung in Betracht kommt, zu betreten und zu vermessen sowie auf den Grundstücken andere...

    Rechtsstand: 01.04.1981 | VORIS Nummer: 21080010000000


  • ...§ 10 NEG - Vorkehrungen zum Schutz anderer Grundstücke Bibliographie Titel Niedersächsisches Enteignungsgesetz (NEG)Amtliche Abkürzung NEG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21080010000000 (1) Sind infolge der Enteignung eines Grundstücks oder seiner neuen Verwendung Vorkehrungen gegen Gefahren oder Nachteile für andere Grundstücke erforderlich, so hat sie der Enteignungsbegünstigte zu treffen...

    .......

    Rechtsstand: 01.04.1981 | VORIS Nummer: 21080010000000


  • ...§ 14 NEG - Entschädigung für andere Vermögensnachteile Bibliographie Titel Niedersächsisches Enteignungsgesetz (NEG)Amtliche Abkürzung NEG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21080010000000 (1) Wegen anderer durch die Enteignung eintretender Vermögensnachteile ist eine Entschädigung nur zu gewähren, soweit diese Vermögensnachteile nicht bei der Bemessung der Entschädigung für den Rechtsverlust...

    Rechtsstand: 01.04.1981 | VORIS Nummer: 21080010000000


  • ...§ 15 NEG - Entschädigung der Nebenberechtigten Bibliographie Titel Niedersächsisches Enteignungsgesetz (NEG)Amtliche Abkürzung NEG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21080010000000 (1) Rechte an dem zu enteignenden Grundstück sowie persönliche Rechte, die zum Besitz oder zur Nutzung des Grundstücks berechtigen oder den Verpflichteten in der Benutzung des Grundstücks beschränken, können...

    Rechtsstand: 01.04.1981 | VORIS Nummer: 21080010000000


  • ...§ 16 NEG - Schuldübergang Bibliographie Titel Niedersächsisches Enteignungsgesetz (NEG) Amtliche AbkürzungNEG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21080010000000 (1) Haftet bei einer Hypothek, die aufrechterhalten oder durch ein neues Recht an einem anderen Grundstück ersetzt wird, der von der Enteignung Betroffene zugleich persönlich, so geht die Schuld in Höhe der Hypothek auf den...

    Rechtsstand: 01.04.1981 | VORIS Nummer: 21080010000000


  • ...§ 17 NEG - Entschädigung in Geld Bibliographie Titel Niedersächsisches Enteignungsgesetz (NEG) Amtliche AbkürzungNEG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21080010000000 (1) Die Entschädigung ist in einem einmaligen Betrag zu leisten, soweit dieses Gesetz nichts Abweichendes bestimmt...

    .......

    Rechtsstand: 01.04.1981 | VORIS Nummer: 21080010000000


  • ...§ 18 NEG - Entschädigung in Land Bibliographie Titel Niedersächsisches Enteignungsgesetz (NEG) Amtliche AbkürzungNEG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21080010000000 (1) Die Entschädigung ist auf Antrag des Eigentümers in geeignetem Ersatzland festzusetzen, wenn er zur Sicherung seiner Berufstätigkeit, seiner Erwerbstätigkeit oder zur Erfüllung der ihm wesensgemäß obliegenden Aufgaben auf...

    Rechtsstand: 01.04.1981 | VORIS Nummer: 21080010000000


  • ...§ 21 NEG - Offensichtliche Unzulässigkeit Bibliographie Titel Niedersächsisches Enteignungsgesetz (NEG)Amtliche Abkürzung NEG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21080010000000 Ist die Enteignung offensichtlich unzulässig, so weist die Enteignungsbehörde den Antrag ohne weiteres Verfahren zurück...

    .......

    Rechtsstand: 01.04.1981 | VORIS Nummer: 21080010000000


  • ...§ 22 NEG - Vorbereitendes Verfahren Bibliographie Titel Niedersächsisches Enteignungsgesetz (NEG) Amtliche AbkürzungNEG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21080010000000 (1) In den Fällen des § 2 Nr. 1 holt die Enteignungsbehörde eine Stellungnahme der Gemeinde und aller Behörden ein, deren Aufgabengebiet von der Ausführung des Vorhabens berührt wird...

    .......

    Rechtsstand: 01.04.1981 | VORIS Nummer: 21080010000000