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69 Suchergebnisse

  • ...§ 16 GKKN - Daten für Tumorkonferenzen Bibliographie Titel Gesetz über das Klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN)Amtliche Abkürzung GKKN Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21067 (1) 1 Eine Nutzerin oder ein Nutzer darf Daten zu der betroffenen Person aus dem KKN an die Mitglieder dieser Tumorkonferenz übermitteln, soweit die Daten für die Vorstellung und Erörterung des Erkrankungsfalls in...

    Rechtsstand: 01.12.2017 | VORIS Nummer: 21067


  • ...§ 17 GKKN - Klärung von Einzelfragen mit Nutzerinnen und Nutzern Bibliographie Titel Gesetz über das Klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN)Amtliche Abkürzung GKKN Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21067 (1) 1 Der Vertrauensbereich ist berechtigt, zur Klärung von Fragen hinsichtlich der Vollständigkeit und Richtigkeit der Meldungen nach den §§ 6  und  7 die erforderlichen Daten mithilfe des Melderportals mit den...

    Rechtsstand: 01.12.2017 | VORIS Nummer: 21067


  • ...§ 18 GKKN - Begleitung von Regionalen Qualitätskonferenzen und Bereitstellung von Daten BibliographieTitel Gesetz über das Klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN) Amtliche Abkürzung GKKN Normtyp Gesetz...

    Rechtsstand: 01.12.2017 | VORIS Nummer: 21067


  • ...§ 19 GKKN - Datenübermittlung an andere Krebs registrierende Einrichtungen Bibliographie Titel Gesetz über das Klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN)Amtliche Abkürzung GKKN Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21067 (1) Den aufgrund des § 65c SGB V eingerichteten klinischen Krebsregistern anderer Bundesländer dürfen zur Erfüllung der Aufgaben nach § 65c Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB V zu einer betroffenen Person übermittelt werden...

    Rechtsstand: 01.12.2017 | VORIS Nummer: 21067


  • ...§ 20 GKKN - Datenübermittlung an Dritte zur Qualitätssicherung oder für Forschungszwecke BibliographieTitel Gesetz über das Klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN) Amtliche Abkürzung GKKN Normtyp Gesetz...

    Rechtsstand: 01.12.2017 | VORIS Nummer: 21067


  • ...§ 21 GKKN - Datenübermittlung für Abrechnungszwecke Bibliographie Titel Gesetz über das Klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN)Amtliche Abkürzung GKKN Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21067 (1) 1 Zum Zweck der Abrechnung der Fallpauschale und der Aufwandsentschädigung für die Meldenden dürfen an die jeweilige gesetzliche oder private Krankenversicherung, die Abrechnungssammelstelle, die zuständige...

    Rechtsstand: 01.12.2017 | VORIS Nummer: 21067


  • ...§ 22 GKKN - Jahresbericht Bibliographie Titel Gesetz über das Klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN)Amtliche Abkürzung GKKN Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21067 1 Das KKN und die KLast veröffentlichen gemeinsam mit dem EKN die Ergebnisse der Auswertungen unter Darstellung der Entwicklung und der regionalen Unterschiede in einem jährlichen Bericht. 2 Aktualisierte Ergebnisse...

    Rechtsstand: 01.12.2017 | VORIS Nummer: 21067


  • ...§ 23 GKKN - Widerspruch Bibliographie Titel Gesetz über das Klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN)Amtliche Abkürzung GKKN Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21067 (1) 1 Betroffene Personen haben das Recht, der Wiedergewinnung ihrer Identitätsdaten gemäß § 3 Abs. 2 Nrn. 1 und 3 bis 5 aus den gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 im KKN gebildeten Chiffraten zu anderen als den in diesem...

    Rechtsstand: 01.12.2017 | VORIS Nummer: 21067


  • ...§ 24 GKKN - Auskunftsrecht Bibliographie Titel Gesetz über das Klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN)Amtliche Abkürzung GKKN Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21067 (1) 1 Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunftserteilung zu den über sie im KKN gespeicherten Daten. 2 An die Stelle einer betroffenen Person, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, treten die...

    Rechtsstand: 01.12.2017 | VORIS Nummer: 21067


  • ...§ 25 GKKN - Wissenschaftlicher Beirat Bibliographie Titel Gesetz über das Klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN)Amtliche Abkürzung GKKN Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21067 (1) 1 Bei dem KKN wird ein Wissenschaftlicher Beirat gebildet, der dieses zu medizinischen Fragen berät, die die Verbesserung der Qualität der onkologischen Versorgung durch die klinische Krebsregistrierung...

    Rechtsstand: 01.12.2017 | VORIS Nummer: 21067


  • ...§ 26 GKKN - Verteilung der Betriebskostenpauschale Bibliographie Titel Gesetz über das Klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN)Amtliche Abkürzung GKKN Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21067 Das zuständige Fachministerium wird ermächtigt, mit anderen Bundesländern Vereinbarungen zu treffen zur Frage der Verteilung der Betriebskostenpauschale nach § 65c Abs. 2 Satz 1 SGB V ....

    Rechtsstand: 01.12.2017 | VORIS Nummer: 21067


  • ...§ 27 GKKN - Löschvorschriften und technisch-organisatorischer Datenschutz Bibliographie Titel Gesetz über das Klinische Krebsregister Niedersachsen (GKKN)Amtliche Abkürzung GKKN Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21067 1 Das KKN stellt sicher, dass die in diesem Gesetz genannten Löschvorschriften und die in § 7 des Niedersächsischen Datenschutzgesetzes aufgeführten Anforderungen zum technisch-organisatorischen Datenschutz...

    Rechtsstand: 01.12.2017 | VORIS Nummer: 21067