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17 Suchergebnisse

  • ...§ 73 NBauO - Bauvoranfrage und Bauvorbescheid Bibliographie Titel Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Amtliche AbkürzungNBauO Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21072 (1) 1 Für eine Baumaßnahme ist auf Antrag (Bauvoranfrage) über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre und die selbständig beurteilt werden können, durch Bauvorbescheid zu entscheiden. 2 Dies gilt...

    Rechtsstand: 01.01.2022 | VORIS Nummer: 21072


  • ...§ 68 NBauO - Beteiligung der Nachbarn und der Öffentlichkeit Bibliographie Titel Niedersächsische Bauordnung (NBauO)Amtliche Abkürzung NBauO Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21072 (1) 1 Nachbarn, deren Belange eine Baumaßnahme berühren kann, dürfen die Bauvorlagen bei der Bauaufsichtsbehörde oder bei der Gemeinde einsehen. 2 Dies gilt nicht für die Teile der Bauvorlagen, die Belange der...

    Rechtsstand: 01.01.2022 | VORIS Nummer: 21072


  • ...§ 72 NBauO - Durchführung baugenehmigungsbedürftiger Baumaßnahmen Bibliographie Titel Niedersächsische Bauordnung (NBauO)Amtliche Abkürzung NBauO Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21072 (1) 1 Vor Erteilung der Baugenehmigung darf mit der Baumaßnahme nicht begonnen werden. 2 Sie darf nur so durchgeführt werden, wie sie genehmigt worden ist. 3 Baugenehmigung und Bauvorlagen müssen während der...

    Rechtsstand: 01.11.2012 | VORIS Nummer: 21072


  • ...§ 64 NBauO - Baugenehmigungsverfahren Bibliographie Titel Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Amtliche AbkürzungNBauO Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21072 1 Bei genehmigungsbedürftigen Baumaßnahmen, die nicht im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 63 geprüft werden, prüft die Bauaufsichtsbehörde die Bauvorlagen auf ihre Vereinbarkeit mit dem öffentlichen Baurecht. 2 Die...

    Rechtsstand: 01.11.2012 | VORIS Nummer: 21072


  • ...§ 59 NBauO - Genehmigungsvorbehalt Bibliographie Titel Niedersächsische Bauordnung (NBauO) Amtliche AbkürzungNBauO Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21072 (1) Baumaßnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Bauaufsichtsbehörde (Baugenehmigung), soweit sich aus den §§ 60 bis 62 , 74  und  75 nichts anderes ergibt....

    Rechtsstand: 01.11.2012 | VORIS Nummer: 21072