Suche

219 Suchergebnisse

  • ...Kammergesetz für die Heilberufe (HKG)  *) Bibliographie Titel Kammergesetz für die Heilberufe (HKG)  Amtliche AbkürzungHKG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064070000000 In der Fassung vom 8. Dezember 2000 (Nds. GVBl. S. 301 - VORIS 21064 07 00 00 000 -)...

    Rechtsstand: 19.03.2024 | VORIS Nummer: 21064070000000


  • ...§ 25a HKG - Verhältnismäßigkeitsprüfung von Satzungen nach der Richtlinie (EU) 2018/958 BibliographieTitel Kammergesetz für die Heilberufe (HKG)  Amtliche Abkürzung HKG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr...

    .......

    Rechtsstand: 19.03.2024 | VORIS Nummer: 21064070000000


  • ...Anlage 1 HKG - Begriffsbestimmungen und Prüfkriterien für die Verhältnismäßigkeitsprüfung nach der Richtlinie (EU) 2018/958Bibliographie Titel Kammergesetz für die Heilberufe (HKG)  Amtliche Abkürzung HKG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen...

    Rechtsstand: 19.03.2024 | VORIS Nummer: 21064070000000


  • ...Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von LeistungserbringerinstitutionenBibliographie Titel Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung von...

    Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 21064


  • ...Art. 1 eGBRStVtr - Allgemeines Bibliographie Titel Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung vonAmtliche Abkürzung eGBRStVtr Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 (1) Das Land Nordrhein-Westfalen (Sitzland) errichtet das elektronische Gesundheitsberuferegister als gemeinsame Stelle der Länder für die Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise nach § 340...

    Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 21064


  • ...Art. 2 eGBRStVtr - Aufgaben des elektronischen Gesundheitsberuferegisters Bibliographie Titel Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zurAmtliche Abkürzung eGBRStVtr Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 (1) Das elektronische Gesundheitsberuferegister ist als gemeinsame Stelle der vertragschließenden Länder für die Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen gemäß § 340 Absatz 1 Nummer 1 und...

    Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 21064


  • ...Art. 3 eGBRStVtr - Zusammenarbeit mit bestätigenden Stellen Bibliographie Titel Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe derAmtliche Abkürzung eGBRStVtr Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 (1) 1 Das elektronische Gesundheitsberuferegister holt unter Vorlage des Antrags die Bestätigung gemäß § 340 Absatz 3 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bei der jeweils zuständigen bestätigenden Stelle...

    Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 21064


  • ...Art. 4 eGBRStVtr - Finanzierung und Kosten Bibliographie Titel Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zurAmtliche Abkürzung eGBRStVtr Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 (1) 1 Für den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters ist jährlich ein Wirtschaftsplan aufzustellen. 2 Das elektronische Gesundheitsberuferegister erhebt für seine Tätigkeit zur Deckung des...

    Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 21064


  • ...Art. 5 eGBRStVtr - Haushalts- und Wirtschaftsführung Bibliographie Titel Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zurAmtliche Abkürzung eGBRStVtr Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 (1) 1 Die Haushalts- und Wirtschaftsführung des elektronischen Gesundheitsberuferegisters unterliegt der Prüfung des Rechnungshofs des Sitzlandes. 2 Das elektronische Gesundheitsberuferegister leitet dem...

    Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 21064


  • ...Art. 6 eGBRStVtr - Organisation und Struktur des Länderbeirats Bibliographie Titel Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe derAmtliche Abkürzung eGBRStVtr Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 (1) 1 Das jeweils für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium jedes vertragschließenden Landes entsendet für die Dauer von höchstens fünf Jahren eine Vertreterin oder einen Vertreter als Mitglied in den...

    Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 21064


  • ...Art. 7 eGBRStVtr - Aufgaben des Länderbeirats Bibliographie Titel Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zurAmtliche Abkürzung eGBRStVtr Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 (1) 1 Der Länderbeirat empfiehlt Maßnahmen zur Optimierung der Aufgaben des elektronischen Gesundheitsberuferegisters. 2 Er soll über Entscheidungen der Leitung in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung...

    Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 21064


  • ...Art. 8 eGBRStVtr - Beschlussfassung des Länderbeirats Bibliographie Titel Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der KomponentenAmtliche Abkürzung eGBRStVtr Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 (1) 1 Jedes Mitglied des Länderbeirats hat eine Stimme. 2 Der Länderbeirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. 3 Er fasst seine Beschlüsse mit einer Mehrheit von zwei...

    Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 21064