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...Art. 1 eGBRStVtr - Allgemeines Bibliographie Titel Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zur Authentifizierung vonAmtliche Abkürzung eGBRStVtr Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 (1) Das Land Nordrhein-Westfalen (Sitzland) errichtet das elektronische Gesundheitsberuferegister als gemeinsame Stelle der Länder für die Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise nach § 340...
Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 21064
...Art. 2 eGBRStVtr - Aufgaben des elektronischen Gesundheitsberuferegisters Bibliographie Titel Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zurAmtliche Abkürzung eGBRStVtr Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 (1) Das elektronische Gesundheitsberuferegister ist als gemeinsame Stelle der vertragschließenden Länder für die Ausgabe von elektronischen Heilberufs- und Berufsausweisen gemäß § 340 Absatz 1 Nummer 1 und...
Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 21064
...Art. 3 eGBRStVtr - Zusammenarbeit mit bestätigenden Stellen Bibliographie Titel Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe derAmtliche Abkürzung eGBRStVtr Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 (1) 1 Das elektronische Gesundheitsberuferegister holt unter Vorlage des Antrags die Bestätigung gemäß § 340 Absatz 3 Satz 2 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch bei der jeweils zuständigen bestätigenden Stelle...
Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 21064
...Art. 4 eGBRStVtr - Finanzierung und Kosten Bibliographie Titel Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zurAmtliche Abkürzung eGBRStVtr Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 (1) 1 Für den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters ist jährlich ein Wirtschaftsplan aufzustellen. 2 Das elektronische Gesundheitsberuferegister erhebt für seine Tätigkeit zur Deckung des...
Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 21064
...Art. 5 eGBRStVtr - Haushalts- und Wirtschaftsführung Bibliographie Titel Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zurAmtliche Abkürzung eGBRStVtr Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 (1) 1 Die Haushalts- und Wirtschaftsführung des elektronischen Gesundheitsberuferegisters unterliegt der Prüfung des Rechnungshofs des Sitzlandes. 2 Das elektronische Gesundheitsberuferegister leitet dem...
Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 21064
...Art. 6 eGBRStVtr - Organisation und Struktur des Länderbeirats Bibliographie Titel Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe derAmtliche Abkürzung eGBRStVtr Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 (1) 1 Das jeweils für das Gesundheitswesen zuständige Ministerium jedes vertragschließenden Landes entsendet für die Dauer von höchstens fünf Jahren eine Vertreterin oder einen Vertreter als Mitglied in den...
Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 21064
...Art. 7 eGBRStVtr - Aufgaben des Länderbeirats Bibliographie Titel Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zurAmtliche Abkürzung eGBRStVtr Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 (1) 1 Der Länderbeirat empfiehlt Maßnahmen zur Optimierung der Aufgaben des elektronischen Gesundheitsberuferegisters. 2 Er soll über Entscheidungen der Leitung in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung...
Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 21064
...Art. 8 eGBRStVtr - Beschlussfassung des Länderbeirats Bibliographie Titel Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der KomponentenAmtliche Abkürzung eGBRStVtr Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 (1) 1 Jedes Mitglied des Länderbeirats hat eine Stimme. 2 Der Länderbeirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte seiner Mitglieder anwesend ist. 3 Er fasst seine Beschlüsse mit einer Mehrheit von zwei...
Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 21064
...Art. 9 eGBRStVtr - Organisation und Struktur des Fachbeirats Bibliographie Titel Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe derAmtliche Abkürzung eGBRStVtr Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 (1) 1 Der Fachbeirat berät die Leitung und den Länderbeirat des elektronischen Gesundheitsberuferegisters. 2 Ihm soll vor Maßnahmen, die Auswirkungen auf die Zugriffsberechtigten haben können, Gelegenheit zur...
Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 21064
...Art. 10 eGBRStVtr - Beschlussfassung des Fachbeirats Bibliographie Titel Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zurAmtliche Abkürzung eGBRStVtr Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 (1) 1 Jedes Mitglied des Fachbeirats hat eine Stimme. 2 Der Fachbeirat ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. 3 Er fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der Stimmen...
Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 21064
...Art. 11 eGBRStVtr - Schlussvorschriften Bibliographie Titel Staatsvertrag über die Errichtung und den Betrieb des elektronischen Gesundheitsberuferegisters als gemeinsame Stelle der Länder zur Ausgabe elektronischer Heilberufs- und Berufsausweise sowie zur Herausgabe der Komponenten zurAmtliche Abkürzung eGBRStVtr Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 21064 (1) 1 Dieser Staatsvertrag bedarf der Zustimmung der verfassungsgemäß zuständigen Organe der vertragschließenden Länder. 2 Er tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, der dem Monat folgt, in dem die letzte der...
Rechtsstand: 01.10.2022 | VORIS Nummer: 21064
...Abschnitt 1 GOZ-BFBRdErl Bibliographie Titel Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO); Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) - Beschlüsse des Beratungsforums für GebührenordnungsfragenRedaktionelle Abkürzung GOZ-BFBRdErl,NI Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr...
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Rechtsstand: 25.07.2022 | VORIS Nummer: 20444