Suche nach "§60 Teiche"

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  • ...§ 60 Nds. FischG Bibliographie Titel Niedersächsisches Fischereigesetz (Nds. FischG) Amtliche Abkürzung Nds. FischGDie Angehörigen des fischereikundlichen Dienstes sowie dessen Beauftragte sind befugt, gegen Empfangsbescheinigung sowie gegen angemessene Entschädigung aus Teichen, Anlagen und Behältern Fische und...

    Rechtsstand: 01.01.2006 | VORIS Nummer: 79300010000000


  • ...21072 (zu § 60 Abs. 1 ) Übersicht Gebäude 1. Feuerungsanlagen sowie sonstige Anlagen zur Energieerzeugung und Energiebereitstellung 2.7.1 Selbständige Aufschüttungen und Abgrabungen mit nicht mehr als 3 m Höhe oder Tiefe, im Außenbereich nur, wenn die Aufschüttungen und Abgrabungen nicht der Herstellung von Teichen dienen und nicht mehr als 300 m 2 Fläche haben,...

    Rechtsstand: 01.07.2024 | VORIS Nummer: 21072