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  • ...§ 85 NBG - Dienstvergehen (1) Bibliographie Titel Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) Amtliche AbkürzungNBG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411010000000 (1) 1 Der Beamte begeht ein Dienstvergehen, wenn er schuldhaft die ihm obliegenden Pflichten verletzt. 2 Ein Verhalten des Beamten außerhalb des Dienstes ist nur dann ein Dienstvergehen, wenn es nach den Umständen des...

    Rechtsstand: 01.01.2008 | VORIS Nummer: 20411010000000


  • ...§ 86 NBG - Haftung (1) Bibliographie Titel Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) Amtliche Abkürzung NBG NormtypGesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20411010000000 (1) 1 Verletzt ein Beamter vorsätzlich oder grob fahrlässig die ihm obliegenden Pflichten, so hat er dem Dienstherrn, dessen Aufgaben er wahrgenommen hat, den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. 2 Haben mehrere Beamte gemeinsam den...

    Rechtsstand: 01.01.2001 | VORIS Nummer: 20411010000000