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  • ...§ 28b Nds. AGBGB - Haftung bei Unzurechnungsfähigkeit Bibliographie Titel Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Nds. AGBGB)Amtliche Abkürzung Nds. AGBGB Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 40100010000000 Verletzt ein Beamter in Ausübung eines ihm vom Land anvertrauten öffentlichen Amtes die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, ist seine Verantwortlichkeit aber deshalb ausgeschlossen,...

    Rechtsstand: 01.04.2011 | VORIS Nummer: 40100010000000


  • ...§ 2 Nds. AGBGB Bibliographie Titel Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Nds. AGBGB)Amtliche Abkürzung Nds. AGBGB Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 40100010000000 (weggefallen)...

    Rechtsstand: 01.04.2011 | VORIS Nummer: 40100010000000


  • ...§ 13 Nds. AGBGB - Mitbenutzung der Wohnung des Schuldners Bibliographie Titel Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Nds. AGBGB)Amtliche Abkürzung Nds. AGBGB Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 40100010000000 (1) Ist dem Gläubiger eine Wohnung zu gewähren und hat er außerdem das Recht, die Wohnung des Schuldners mitzubenutzen, so gilt das Recht zur Mitbenutzung auch für die Familienangehörigen, die vom...

    Rechtsstand: 15.10.2010 | VORIS Nummer: 40100010000000


  • ...§ 17 Nds. AGBGB - Ehegatten und Lebenspartner als Berechtigte Bibliographie Titel Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Nds. AGBGB)Amtliche Abkürzung Nds. AGBGB Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 40100010000000 Sind Ehegatten oder Lebenspartner Gläubiger und stirbt einer von ihnen, so bleiben das Wohnrecht und die damit zusammenhängenden Ansprüche unverändert...

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    Rechtsstand: 15.10.2010 | VORIS Nummer: 40100010000000


  • ...§ 17a Nds. AGBGB - Aufgebotsfristen Bibliographie Titel Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Nds. AGBGB)Amtliche Abkürzung Nds. AGBGB Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 40100010000000 Bei Aufgeboten nach den §§ 808 und 1162 des Bürgerlichen Gesetzbuchs beträgt die Aufgebotsfrist mindestens drei Monate....

    Rechtsstand: 01.07.2008 | VORIS Nummer: 40100010000000


  • ...§ 9 Nds. AGBGB - Folgen der Nichterfüllung Bibliographie Titel Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Nds. AGBGB)Amtliche Abkürzung Nds. AGBGB Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 40100010000000 Erbringt der Schuldner eine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß, verletzt er eine Pflicht zur Rücksichtnahme im Sinne des § 241 Abs. 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs oder braucht er nach § 275...

    Rechtsstand: 01.10.2006 | VORIS Nummer: 40100010000000


  • ...§ 24 Nds. AGBGB - Anwendung des § 14 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes Bibliographie Titel Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Nds. AGBGB)Amtliche Abkürzung Nds. AGBGB Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 40100010000000 Auf Eisenbahn-, Schifffahrts- und ähnliche Unternehmungen, die dem öffentlichen Verkehr dienen, ist § 14 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes entsprechend anzuwenden....

    Rechtsstand: 01.10.2006 | VORIS Nummer: 40100010000000


  • ...§ 27 Nds. AGBGB - Fortbestehende Rechte Bibliographie Titel Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Nds. AGBGB)Amtliche Abkürzung Nds. AGBGB Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 40100010000000 (1) Rechte, die...

    Rechtsstand: 01.10.2006 | VORIS Nummer: 40100010000000


  • ...§ 3 Nds. AGBGB - Vollziehung von Auflagen Bibliographie Titel Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Nds. AGBGB)Amtliche Abkürzung Nds. AGBGB Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 40100010000000 In den Fällen des § 525 Abs. 2 und des § 2194 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist für die Geltendmachung des Anspruchs auf Vollziehung der Auflage die Behörde zuständig, die das öffentliche...

    Rechtsstand: 01.01.2005 | VORIS Nummer: 40100010000000


  • ...§ 26 Nds. AGBGB - Öffentliche Sparkassen Bibliographie Titel Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (Nds. AGBGB)Amtliche Abkürzung Nds. AGBGB Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 40100010000000 Sparkassen, für die das Niedersächsische Sparkassengesetz gilt, sowie die Braunschweigische Landessparkasse sind zur Anlegung von Mündelgeld geeignet....

    Rechtsstand: 01.01.2005 | VORIS Nummer: 40100010000000


  • ...Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und TiergesundheitsbereichBibliographie Titel Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und Tiergesundheitsbereich...

    Rechtsstand: 29.12.2004 | VORIS Nummer: 78500


  • ...Art. 1 VSTierGesStVG Bibliographie Titel Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im Verbraucherschutz- und TiergesundheitsbereichRedaktionelle Abkürzung VSTierGesStVG,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 78500 (1) Dem am 2./7. September 2004 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Niedersachsen und der Freien Hansestadt Bremen über die Zusammenarbeit bei Überwachungs- und Untersuchungsaufgaben im...

    Rechtsstand: 29.12.2004 | VORIS Nummer: 78500