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  • ...Zuständigkeiten und Befugnisse nach den §§ 66 und 69 des Bundesleistungsgesetzes sowie den Artikeln 45 und 46 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationiertenBibliographie Titel Zuständigkeiten und Befugnisse nach den §§ 66 und 69 des Bundesleistungsgesetzes sowie den Artikeln 45 und 46 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik...

    Rechtsstand: 01.01.2021 | VORIS Nummer: 53000


  • ...Abschnitt 1 BLG§66ZustRdErl - Übungen allgemein Bibliographie Titel Zuständigkeiten und Befugnisse nach den §§ 66 und 69 des Bundesleistungsgesetzes sowie den Artikeln 45 und 46 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer TruppenRedaktionelle Abkürzung BLG§66ZustRdErl,NI Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr...

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    Rechtsstand: 01.01.2021 | VORIS Nummer: 53000


  • ...Zuständigkeiten und Befugnisse nach den §§ 66 und 69 des Bundesleistungsgesetzes sowie den Artikeln 45 und 46 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland stationiertenBibliographie Titel Zuständigkeiten und Befugnisse nach den §§ 66 und 69 des Bundesleistungsgesetzes sowie den Artikeln 45 und 46 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer Truppen hinsichtlich der in der Bundesrepublik...

    Rechtsstand: 01.12.2016 | VORIS Nummer: 53000


  • ...Abschnitt 1 BLG§66ZustRdErl - Übungen allgemein Bibliographie Titel Zuständigkeiten und Befugnisse nach den §§ 66 und 69 des Bundesleistungsgesetzes sowie den Artikeln 45 und 46 des Zusatzabkommens zu dem Abkommen zwischen den Parteien des Nordatlantikvertrages über die Rechtsstellung ihrer TruppenRedaktionelle Abkürzung BLG§66ZustRdErl,NI Normtyp Verwaltungsvorschrift Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr...

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    Rechtsstand: 01.12.2016 | VORIS Nummer: 53000