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53 Suchergebnisse

  • ...Anlage 1 DfGVFG - Richtlinien zur Durchführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes i. d. F. vom 13.3.1972 (BGBl. I S. 501) (R-GVFG) im Land NiedersachsenBibliographie Titel Durchführung des Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes (GVFG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 13.3.1972 (BGBl. I S. 501)...

    Rechtsstand: 21.05.1973 | VORIS Nummer: 92200000050001


  • ...§ 33 NachbGAusschluss von Beseitigungsansprüchen Bibliographie Titel [keine Angabe] Redaktionelle AbkürzungNachbG,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 40400010000000 (1) Der Anspruch auf Beseitigung einer Einfriedung, die einen geringeren als den in § 31 vorgeschriebenen Grenzabstand hat, ist ausgeschlossen,...

    Rechtsstand: 01.01.1968 | VORIS Nummer: 40400010000000


  • ...§ 38 NachbGVeränderung des Grundwassers Bibliographie Titel [keine Angabe] Redaktionelle Abkürzung NachbG,NINormtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 40400010000000 (1) Der Eigentümer eines Grundstücks und die Nutzungsberechtigten dürfen auf den Untergrund des Grundstücks nicht in einer Weise einwirken, dass der Grundwasserspiegel steigt oder sinkt oder die physikalische, chemische oder...

    Rechtsstand: 01.01.1968 | VORIS Nummer: 40400010000000


  • ...§ 49 NNachbG Bibliographie Titel Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz (NNachbG) Amtliche Abkürzung NNachbGNormtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 40400010000000 (1) Der Eigentümer eines Gebäudes und die Nutzungsberechtigten müssen dulden, dass der Nachbar an dem Gebäude Schornsteine und Lüftungsschächte eines angrenzenden niederen Gebäudes befestigt, wenn...

    Rechtsstand: 01.01.1968 | VORIS Nummer: 40400010000000


  • ...§ 41 NNachbG - Wiederherstellung des früheren Zustandes Bibliographie Titel Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz (NNachbG)Amtliche Abkürzung NNachbG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 40400010000000 (1) Haben Naturereignisse Veränderungen der in § 39 Abs. 2 genannten Art bewirkt, so dürfen der Eigentümer des beeinträchtigten Grundstücks und die Nutzungsberechtigten den früheren Zustand des...

    Rechtsstand: 01.01.1968 | VORIS Nummer: 40400010000000


  • ...§ 32 NachbG Bibliographie Titel [keine Angabe] Redaktionelle Abkürzung NachbG,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 40400010000000 (außer Kraft)...

    Rechtsstand: 01.01.1968 | VORIS Nummer: 40400010000000


  • ...§ 54 NachbG - Ausschluss des Anspruches auf Beseitigen oder Zurückschneiden Bibliographie Titel Niedersächsisches NachbarrechtsgesetzRedaktionelle Abkürzung NachbG,NI Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 40400010000000 (1) Der Anspruch auf Beseitigung von Anpflanzungen mit weniger als 0,25 m Grenzabstand (§ 53 Abs. 1 Satz 1) ist ausgeschlossen, wenn der Nachbar nicht spätestens im fünften auf die Anpflanzung...

    Rechtsstand: 01.01.1968 | VORIS Nummer: 40400010000000


  • ...§ 14 NachbGSchadensersatz Bibliographie Titel [keine Angabe] Redaktionelle Abkürzung NachbG,NI Normtyp GesetzNormgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 40400010000000 (1) Schaden, der durch Ausübung des Rechtes nach § 13 dem Eigentümer des anderen Grundstücks oder den Nutzungsberechtigten entsteht, ist auch ohne Verschulden zu ersetzen...

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    Rechtsstand: 01.01.1968 | VORIS Nummer: 40400010000000


  • ...§ 42 NNachbG - Anzeigepflicht Bibliographie Titel Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz (NNachbG) Amtliche AbkürzungNNachbG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 40400010000000 (1) Wer das Recht nach § 41 Abs. 1 ausüben will, hat einen Monat vor Beginn der Arbeiten dem Eigentümer des betroffenen Grundstücks und - wenn ihr Besitz berührt wird - auch den Nutzungsberechtigten die beabsichtigten...

    Rechtsstand: 01.01.1968 | VORIS Nummer: 40400010000000


  • ...§ 7 NachbGAnbau an die Nachbarwand Bibliographie Titel [keine Angabe] Redaktionelle Abkürzung NachbG,NI NormtypGesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 40400010000000 (1) Der Nachbar ist berechtigt, an die Nachbarwand nach den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst anzubauen; dabei darf er in den Besitz des zuerst Bauenden an der Nachbarwand eingreifen. Unterfangen der Nachbarwand ist nur...

    Rechtsstand: 01.01.1968 | VORIS Nummer: 40400010000000


  • ...§ 39 NNachbG - Wild abfließendes Wasser Bibliographie Titel Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz (NNachbG)Amtliche Abkürzung NNachbG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 40400010000000 (1) Wild abfließendes Wasser ist oberirdisch außerhalb eines Bettes abfließendes Quell- oder Niederschlagswasser...

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    Rechtsstand: 01.01.1968 | VORIS Nummer: 40400010000000


  • ...§ 22 NNachbG - Über die Grenze gebaute Wand Bibliographie Titel Niedersächsisches Nachbarrechtsgesetz (NNachbG)Amtliche Abkürzung NNachbG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 40400010000000 Die Bestimmungen über die Grenzwand gelten auch für eine über die Grenze hinausreichende Wand, wenn die Vorschriften über die Nachbarwand nicht anwendbar sind...

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    Rechtsstand: 01.01.1968 | VORIS Nummer: 40400010000000