Suche nach "Landeshaushaltsordnung"
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...Zahlstelle beruht auf § 79 der Landeshaushaltsordnung und den hierzu insbesondere zu Nr. 5 ergangenen Verwaltungsvorschriften insbesondere den Zahlstellenbestimmungen.Gemäß Nr. 1 der zu § 79 Nr. 5. 2 Landeshaushaltsordnung ergangenen Zahlstellenbestimmungen ist die Zahlstelle Teil der Dienststelle, bei der sie errichtet ist...
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Entscheidungsdatum: 28.06.2001