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218 Suchergebnisse

  • ...§ 11 NKWG - Wahlvorstand Bibliographie Titel Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) Amtliche AbkürzungNKWG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20330010000000 (1) 1 Die Gemeinde, die nicht Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde ist, und die Samtgemeinde berufen für jeden Wahlbezirk einen Wahlvorstand aus dem Kreis der Wahlberechtigten des Wahlgebiets. 2 Der Wahlvorstand besteht aus...

    Rechtsstand: 19.06.2021 | VORIS Nummer: 20330010000000


  • ...§ 18 NKWG - Wählerverzeichnis Bibliographie Titel Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) Amtliche AbkürzungNKWG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20330010000000 (1) 1 Die Gemeinde, die nicht Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde ist, oder die Samtgemeinde hat die Wahlberechtigten von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis einzutragen. 2 Jede wahlberechtigte Person hat das Recht, vom 20...

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    Rechtsstand: 19.06.2021 | VORIS Nummer: 20330010000000


  • ...§ 30 NKWG - Stimmabgabe Bibliographie Titel Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) Amtliche AbkürzungNKWG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20330010000000 (1) Die wahlberechtigte Person gibt ihre Stimmen in der Weise ab, dass sie durch ein auf den Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, wem die Stimmen gelten sollen...

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    Rechtsstand: 19.06.2021 | VORIS Nummer: 20330010000000


  • ...§ 30a NKWG - Gültigkeit der Stimmen Bibliographie Titel Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) Amtliche AbkürzungNKWG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20330010000000 (1) 1 Enthält ein Stimmzettel weniger als drei Stimmen, so berührt dies nicht die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen. 2 Enthält ein Stimmzettel mehr als drei Stimmen, so sind alle diese Stimmen ungültig. 3 Werden jedoch bis...

    Rechtsstand: 19.06.2021 | VORIS Nummer: 20330010000000


  • ...§ 30b NKWG - Wahlgeräte Bibliographie Titel Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) Amtliche AbkürzungNKWG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20330010000000 (1) Zur Erleichterung der Abgabe und Zählung der Stimmen können anstelle von Stimmzetteln und Wahlurnen ( § 32 ) Wahlgeräte verwendet werden, wenn diese nach der Bauart zugelassen sind oder deren Zulassung festgestellt ist...

    Rechtsstand: 19.06.2021 | VORIS Nummer: 20330010000000


  • ...§ 31 NKWG - Briefwahl Bibliographie Titel Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) Amtliche AbkürzungNKWG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20330010000000 (1) Bei der Briefwahl hat die wahlberechtigte Person der Gemeindewahlleitung der Gemeinde, in der der Wahlschein ausgestellt worden ist, im verschlossenen Wahlbriefumschlag...

    Rechtsstand: 19.06.2021 | VORIS Nummer: 20330010000000


  • ...§ 32 NKWG - Wahrung des Wahlgeheimnisses; Wahlurnen Bibliographie Titel Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG)Amtliche Abkürzung NKWG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20330010000000 (1) 1 Es sind Vorkehrungen dafür zu treffen, dass die wahlberechtigte Person den Stimmzettel unbeobachtet kennzeichnen und falten kann. 2 Für die Aufnahme der Stimmzettel sind Wahlurnen zu verwenden, die...

    Rechtsstand: 19.06.2021 | VORIS Nummer: 20330010000000


  • ...§ 42 NKWG - Wiederholungswahl Bibliographie Titel Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) Amtliche AbkürzungNKWG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20330010000000 (1) Wird im Wahlgebiet oder in einem Wahlbereich oder in einem Wahlbezirk die Wahl im Wahlprüfungsverfahren ( §§ 46 ff .) für ungültig erklärt, so ist sie in dem in der Entscheidung bestimmten Umfang zu wiederholen...

    Rechtsstand: 19.06.2021 | VORIS Nummer: 20330010000000


  • ...§ 45d NKWG - Bewerberbestimmung, Wahlvorschläge Bibliographie Titel Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG)Amtliche Abkürzung NKWG Normtyp Gesetz Normgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 20330010000000 (1) 1 Eine Bewerberin oder ein Bewerber darf frühestens drei Jahre und acht Monate nach Beginn der allgemeinen Wahlperiode der Abgeordneten bestimmt werden. 2 Wird sie oder er von einer...

    Rechtsstand: 19.06.2021 | VORIS Nummer: 20330010000000


  • ...§ 4 NLWG Bibliographie Titel Niedersächsisches Landeswahlgesetz (NLWG) Amtliche Abkürzung NLWG Normtyp GesetzNormgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 11210010000000 (1) Wählen kann nur der Wahlberechtigte, der in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat...

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    Rechtsstand: 19.06.2021 | VORIS Nummer: 11210010000000


  • ...§ 12 NLWG Bibliographie Titel Niedersächsisches Landeswahlgesetz (NLWG) Amtliche Abkürzung NLWG Normtyp GesetzNormgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 11210010000000 (1) Für jeden Wahlkreis beruft der Landeswahlleiter vor jeder Wahl einen Kreiswahlleiter und einen Stellvertreter. Für mehrere benachbarte Wahlkreise kann er einen gemeinsamen Kreiswahlleiter und einen gemeinsamen Stellvertreter berufen...

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    Rechtsstand: 19.06.2021 | VORIS Nummer: 11210010000000


  • ...§ 13 NLWG Bibliographie Titel Niedersächsisches Landeswahlgesetz (NLWG) Amtliche Abkürzung NLWG Normtyp GesetzNormgeber Niedersachsen Gliederungs-Nr. 11210010000000 (1) Für das Land Niedersachsen werden eine Landeswahlleiterin oder ein Landeswahlleiter und eine Stellvertreterin oder ein Stellvertreter durch das für das Landeswahlrecht zuständige Ministerium (Fachministerium) berufen...

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    Rechtsstand: 19.06.2021 | VORIS Nummer: 11210010000000