Suche nach "§60 Teiche"

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  • ...21072 (zu § 60 Abs. 1 ) Übersicht Gebäude 1. Feuerungs- und sonstige Energieerzeugungsanlagen 2. Leitungen und Anlagen für Lüftung, Klimatisierung, Wasser- oder Energieversorgung, Abwasserbeseitigung, Telekommunikation oder Brandschutz 3.7.1 Selbständige Aufschüttungen und Abgrabungen mit nicht mehr als 3 m Höhe oder Tiefe, im Außenbereich nur, wenn die Aufschüttungen und Abgrabungen nicht der Herstellung von Teichen dienen und nicht mehr als 300 m 2 Fläche haben,...

    Rechtsstand: 28.06.2023 | VORIS Nummer: 21072