Suche nach "Landeshaushaltsordnung"

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  • ...Niedersächsische Landeshaushaltsordnung findet mit Ausnahme der §§ 39 , 49 und 55 keine Anwendung. 2 Soweit in diesen Vorschriften der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung1. aus zentralen Förderprogrammen oder 2. für sonstige Investitionen im Sinne der Landeshaushaltsordnung ,...

    Rechtsstand: 19.06.2010 | VORIS Nummer: 22210


  • ...Soweit in diesen Vorschriften der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung Bestimmungen über eine Aufsicht oder Genehmigung enthalten sind, ist hierfür der Stiftungsrat zuständig. Die Niedersächsische Landeshaushaltsordnung findet mit Ausnahme der §§ 39,49 und 55 keine Anwendung....

    Rechtsstand: 01.01.2007 | VORIS Nummer: 22210


  • ...Soweit in diesen Vorschriften der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung Bestimmungen über eine Aufsicht oder Genehmigung enthalten sind, ist hierfür der Stiftungsrat zuständig.(6) Die Niedersächsische Landeshaushaltsordnung findet mit Ausnahme der §§ 39, 49 und 55 keine Anwendung...

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    Rechtsstand: 01.09.2002 | VORIS Nummer: 22210


  • ...4 Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Maßnahmen nach Satz 3 dürfen nur veranschlagt werden, wenn die Voraussetzungen nach den Sätzen 1 und 3 vorliegen. 5 § 24 Abs. 1 und 3 bis 5 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung bleibt unberührt....

    Rechtsstand: 24.05.2017 | VORIS Nummer: 22210


  • ...Das Finanzwesen der Studierendenschaft richtet sich nach einer nach Maßgabe der §§ 105 bis 112 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung (LHO) von ihr zu beschließenden Finanzordnung....

    Rechtsstand: 01.01.2007 | VORIS Nummer: 22210


  • ...Das Finanzwesen der Studierendenschaft richtet sich nach einer nach Maßgabe der §§ 105 bis 112 der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung (LHO) von ihr zu beschließenden Finanzordnung...

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    Rechtsstand: 01.09.2002 | VORIS Nummer: 22210


  • ...(2) Die Hochschule verwaltet das Körperschaftsvermögen unbeschadet des Teils VI der Niedersächsischen Landeshaushaltsordnung getrennt vom Landesvermögen...

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    Rechtsstand: 01.09.2002 | VORIS Nummer: 22210


  • ...(1) Für das Haushaltsrecht der Stiftung gilt Teil VI der Landeshaushaltsordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in der jeweils geltenden Fassung, soweit nicht durch diesen Staatsvertrag etwas anderes bestimmt ist....

    Rechtsstand: 01.01.1800 | VORIS Nummer: 22210