AusbPolFühÄG,NI - Ausbildung PolFührungsakademie ÄndG

Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie
Redaktionelle Abkürzung
AusbPolFühÄG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411050000000

Vom 3. November 1992 (Nds. GVBl. S. 295 - VORIS 20411 05 00 00 000 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Art. 1 AusbPolFühÄG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie
Redaktionelle Abkürzung
AusbPolFühÄG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411050000000

(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht. (1)

(1) Red. Anm.:

Hier nicht wiedergegeben.

Art. 2 AusbPolFühÄG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Abkommen zur Änderung des Abkommens über die einheitliche Ausbildung der Anwärterinnen und Anwärter für den höheren Polizeivollzugsdienst und über die Polizei-Führungsakademie
Redaktionelle Abkürzung
AusbPolFühÄG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20411050000000

Das Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

H a n n o v e r, den 3. November 1992

Der Niedersächsische Ministerpräsident
S c h r ö d e r

Der Niedersächsische Innenminister
G l o g o w s k i