GZAAbkG,NI - Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle-Abkommensgesetz

Gesetz zu dem Abkommen über die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle für die Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Abkommen über die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle für die Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Redaktionelle Abkürzung
GZAAbkG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21130

Vom 8. Oktober 2008 (Nds. GVBl. S. 319 - VORIS 21130 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Art. 1 GZAAbkG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Abkommen über die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle für die Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Redaktionelle Abkürzung
GZAAbkG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21130

(2) Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem das Abkommen nach seinem Artikel 11 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

Art. 2 GZAAbkG

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Abkommen über die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle für die Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Redaktionelle Abkürzung
GZAAbkG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21130

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 8. Oktober 2008

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Hermann D i n k l a

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Christian W u l f f

Anlage 1 GZAAbkG - Abkommen über die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle für die Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein

Bibliographie

Titel
Gesetz zu dem Abkommen über die Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle für die Länder Freie Hansestadt Bremen, Freie und Hansestadt Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein
Redaktionelle Abkürzung
GZAAbkG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21130