NBesGMWKZustÜRdErl,NI - NBesG-Zuständigkeitsübertragungsrunderlass Geschäftsbereich MWK

Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz

Bibliographie

Titel
Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
NBesGMWKZustÜRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

RdErl. d. MWK v. 19. 7. 2017 - Z 2-03 602 -

Vom 19. Juli 2017 (Nds. MBl. S. 1067)

- VORIS 20441 -

Abschnitt 1 NBesGMWKZustÜRdErl,NI

Bibliographie

Titel
Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Niedersächsischen Besoldungsgesetz
Redaktionelle Abkürzung
NBesGMWKZustÜRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20441

Mit Wirkung vom 1. 1. 2017 wird die Zuständigkeit für die Anerkennung von Zeiten als Erfahrungszeiten nach § 25 Abs. 2 und § 72 Abs. 2 NBesG für Beamtinnen und Beamte der BesGr. A 15 und abwärts auf die Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung des Geschäftsbereichs übertragen, soweit die dienstrechtlichen Befugnisse für die Beamtinnen und Beamten in der jeweiligen Dienststelle wahrgenommen werden.

An die
Dienststellen der unmittelbaren Landesverwaltung im Geschäftsbereich