StrlSchMedRL,NI - StrlSch MedizinRL

Strahlenschutz; Richtlinie für den Strahlenschutz bei Verwendung radioaktiver Stoffe und beim Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen und Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen in der Medizin (Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin)

Bibliographie

Titel
Strahlenschutz; Richtlinie für den Strahlenschutz bei Verwendung radioaktiver Stoffe und beim Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen und Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen in der Medizin (Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin)
Redaktionelle Abkürzung
StrlSchMedRL,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28800000000035

RdErl. d. MU v. 2.11.1992 - 403b-40300/3/4/1 -

Vom 2. November 1992 (Nds. MBl. S. 1529)

- VORIS 28800 00 00 00 034 -

Bezug:

RdErl. d. MS v. 12.5.1980 (Nds. MBl. S. 748)
- VORIS 28800 00 00 00 011 -

Abschnitt 1 StrlSchMedRL

Bibliographie

Titel
Strahlenschutz; Richtlinie für den Strahlenschutz bei Verwendung radioaktiver Stoffe und beim Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen und Bestrahlungseinrichtungen mit radioaktiven Quellen in der Medizin (Richtlinie Strahlenschutz in der Medizin)
Redaktionelle Abkürzung
StrlSchMedRL,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28800000000035

Der Länderausschuß für Atomkernenergie - Fachausschuß Strahlenschutz - hat die Richtlinie "Strahlenschutz in der Medizin" in seiner Sitzung am 6./7.10.1992 abschließend beraten. Zur Harmonisierung von Genehmigungsverfahren, zur Gewährleistung einer einheitlichen Genehmigungspraxis und zur Erleichterung der staatlichen Aufsicht im medizinischen Bereich bitte ich, die Regelungen dieser Richtlinie ab 1.6.1993 anzuwenden. Den Dienststellen/Institutionen sind Exemplare der Richtlinie zur Verfügung gestellt worden.

Soweit von der Richtlinie abgewichen werden soll, ist mir mit Darstellung des Sachverhalts und Begründung der Notwendigkeit vorher zu berichten.

Der Bezugserl. wird aufgehoben.

An die
Dienststellen der Staatlichen Gewerbeaufsichtsverwaltung,
die Ärztekammer Niedersachsen,
die Zahnärztekammer Niedersachsen,
den Technischen Überwachungs-Verein Hannover/Sachsen-Anhalt e. V.,
den Technischen Überwachungs-Verein Norddeutschland e. V.