NdsK-DVbgÄndÜbkG 2010,NI - Niedersächsisches Konkordat-Durchführungsvereinbarung Änderungsübereinkunftsgesetz

Gesetz zu der Übereinkunft zur Änderung der Durchführungsvereinbarung zu Artikel 5 Abs. 2 und Artikel 6 des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Niedersachsen

Bibliographie

Titel
Gesetz zu der Übereinkunft zur Änderung der Durchführungsvereinbarung zu Artikel 5 Abs. 2 und Artikel 6 des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
NdsK-DVbgÄndÜbkG 2010,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22300

Vom 8. Juni 2010 (Nds. GVBl. S. 232 - VORIS 22300 -) (1)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 2 des Gesetzes zu den Verträgen zur Änderung von Verträgen zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Niedersachsen und zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes vom 8. Juni 2010 (Nds. GVBl. S. 232)

Abschnitt 1 NdsK-DVbgÄndÜbkG 2010

Bibliographie

Titel
Gesetz zu der Übereinkunft zur Änderung der Durchführungsvereinbarung zu Artikel 5 Abs. 2 und Artikel 6 des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
NdsK-DVbgÄndÜbkG 2010,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22300

(1) Der Übereinkunft vom 6. April 2010 zur Änderung der Durchführungsvereinbarung zu Artikel 5 Abs. 2 und Artikel 6 des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Niedersachsen wird zugestimmt.

(2) Die Übereinkunft wird nachstehend veröffentlicht.

Anlage 1 NdsK-DVbgÄndÜbkG 2010 - Übereinkunft zur Änderung der Durchführungsvereinbarung zu Artikel 5 Abs. 2 und Artikel 6 des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Niedersachsen

Bibliographie

Titel
Gesetz zu der Übereinkunft zur Änderung der Durchführungsvereinbarung zu Artikel 5 Abs. 2 und Artikel 6 des Konkordats zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Land Niedersachsen
Redaktionelle Abkürzung
NdsK-DVbgÄndÜbkG 2010,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22300