FwDV / DV 800
Ausgabe 2017
Stand: 06.11.2017
Diese Dienstvorschrift wurde vom Ausschuss "Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz und zivile Verteidigung" (AFKzV) auf der 42. Sitzung am 21. und 22. März 2018 in Düsseldorf genehmigt und den Ländern zur Einführung empfohlen.
(Bei Nachdruck ist die Zustimmung des AFKzV einzuholen.
Es ist dann folgender Text auf der Innenseite der Umschlagseite abzudrucken.)
Druck mit freundlicher Genehmigung des Ausschusses "Feuerwehrangelegenheiten, Katastrophenschutz
und zivile Verteidigung" (AFKzV).
Inhaltsverzeichnis |
---|
1 | Grundsätze | |
1.1 | Allgemeines | |
1.2 | Zuständigkeiten | |
1.3 | Beurteilung der Lage | |
1.4 | Führung | |
1.5 | Befehlsgebung | |
1.6 | Zusammenarbeit | |
2. | Einsatzgrundsätze | |
3. | Vorbereitende Maßnahmen | |
3.1 | Einsatzvorbereitung und -nachbereitung | |
3.2 | Einsatzplanung | |
4. | Sprach- und Datendienste, Informations- und Kommunikationsverbindungen | |
4.1 | Sprach- und Datendienste | |
4.2 | Informations- und Kommunikationsverbindungen | |
5. | Technische/organisatorische Maßnahmen | |
5.1 | Ausstatten von Befehlsstellen | |
5.2 | Herstellen, Betreiben und Unterhalten von Informations- und Kommunikationsverbindungen | |
5.3 | Mitnutzung fremder Informations- und Kommunikationsnetze | |
5.4 | Maßnahmen bei Störungen | |
5.5 | Maßnahmen bei Sicherheitsvorfällen | |
6. | Schulungsmaßnahmen | |
7. | Arten und Vorrangstufen von Nachrichten | |
7.1 | Arten der Nachrichten | |
7.2 | Vorrangstufen | |
| | |
Anlagen: | | |
| | |
Anlage 1 | Kommunikationsunterlagen | |
Anlage 2 | Buchstabiertafel | |
Anlage 3 | Abkürzungsverzeichnis | |
Anlage 4 | Fachbegriffe | |
Anlage 5 | Mustergliederung eines Einsatzabschnittsbefehls für den IuK-Einsatz | |
Anmerkung:
Soweit Personen- und Funktionsbezeichnungen aus Gründen der Lesbarkeit nur in der männlichen Form verwendet werden, gelten sie gleichermaßen für Frauen.
Diese Vorschrift ist für die Behörden und Organisationen der allgemeinen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Notfallrettung sowie Zivil- und Katastrophenschutz) bestimmt. Die für die Zusammenarbeit mit der Polizei wesentlichen Aspekte wurden berücksichtigt.
Organisationen, die mit den Behörden und Organisationen der allgemeinen Gefahrenabwehr zusammenarbeiten, haben die Regelungen dieser Dienstvorschrift sinngemäß anzuwenden.
Eine einheitliche Auslegung und Anwendung der Anlagen ist für eine reibungslose Zusammenarbeit notwendig.
1.
Grundsätze
Diese Vorschrift regelt das Planen, Bereitstellen, Herstellen sowie das geordnete
und ressourcenschonende Betreiben und Unterhalten von In-formations- und Kommunikationstechnik
im Einsatz (IuK-Einsatz).
Neben der IuK-Technik im Einsatz wird bei den Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben auch Kommunikationstechnik verwandt, die zur Kommunikation mit Verwaltung, anderen Dienststellen und Behörden oder zur Alarmierung von Einsatzkräften eingesetzt wird. Diese ist nicht Bestandteil des Regelungsumfangs dieser Vorschrift.
1.1
Allgemeines
Informations- und Kommunikationstechnik (IuK-Technik) umfasst alle IuK-Mittel, IuK-Verbindungen und für deren Nutzung zu treffenden Maßnahmen.
Sie gewährleistet die Informationsübertragung und die Kommunikation im Einsatz sowie deren Dokumentation. Dies umfasst auch das Bereitstellen von Sprach- und Datendiensten.
1.1.1
Als Sprach- und Datendienste stehen insbesondere zur Verfügung:
Sprechfunk und Datenfunk
Telefonie
E-Mail
Fax
im Intranet z.B. VoIP, Datenbanken
im Internet z.B. World Wide Web, Soziale Medien
1.1.2
IuK-Mittel sind technische Führungs- und Einsatzmittel.
Die Erfassung von IuK-Mitteln hat nach recherchierbaren, einheitlichen Kriterien zu
erfolgen, insbesondere nach
Art, Anzahl
Verfügbarkeit
Leistungsmerkmale
Zuordnung
Verantwortlichkeit.
1.1.3
IuK-Verbindungen sind leitungsgebundene oder nicht leitungsgebundene Übertragungswege.
1.2
Zuständigkeiten
Die Zuständigkeiten für die IuK-Technik im Einsatz ergeben sich aus der Führungsorganisation.
Dabei sind die Zuständigkeiten anderer Behörden, Dienststellen und sonstiger Stellen, insbesondere
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen (BNetzA)
Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS),
Autorisierte Stellen (AS),
Einrichtungen zum Erhalt des Betriebes im Digitalfunk, z. B. taktisch-technische Betriebsstellen (TTB), Vorhaltende Stelle (VSt), Digitalfunk Servicestelle, Verbindungsstelle für den Digitalfunk (VSD) bei den BOS des Bundes,
oder
zu beachten.
1.3
Beurteilung der Lage
Für die Beurteilung der IuK-Lage als Teil der Beurteilung der Gesamtlage sind darüber hinaus von Bedeutung:
Auftrag, Absicht, Einsatzschwerpunkte der Einsatzleitung
Stärke und Gliederung der Einsatzkräfte
Standorte der Befehlsstellen
Art und Umfang des zu erwartenden Informationsaufkommens
vorgegebener Geheimhaltungsgrad bei der Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Organisationen
Infrastruktur, z.B. Energieversorgung, Netzanbindung, Versorgungsgüte, Kapazität
Bedarf und Verfügbarkeit von IuK-Spezialkräften, IuK-Verbindungen und IuK-Mitteln der eigenen Organisation
Verfügbarkeit von vorhandenen Objektfunkanlagen
erforderliche Unterstützung durch Fachdienste oder externer IuK-Spezialkräfte, z. B. zum Aufbau und Betrieb weiterer IuK-Verbindungen
rechtliche Rahmenbedingungen, z. B. Frequenzzuteilung, Anschlussbedingungen
mögliche Störungen der IuK-Verbindungen, z.B. aufgrund Witterung, Störer, Ausfall von Technik
Notwendigkeit von zusätzlichen IT-Sicherheitsmaßnahmen
Schnittstellen zu anderen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)
Schnittstellen zu anderen Stellen, Einrichtungen oder Organisationen die nicht den BOS angehören, z. B. Ordnungsamt, Gesundheitsamt
örtliche Gegebenheiten, z. B. Entfernungen, Topografie
Verhalten der Bevölkerung z. B. die Auslastung bei der Nutzung öffentlicher Telefon- und Datennetze
1.4
Führung
Der IuK-Einsatz ist Teil des Gesamteinsatzes und bei jeder Einsatzvorbereitung zu berücksichtigen.
Bei planbaren Einsätzen beginnt der IuK-Einsatz während der taktischen Einsatzvorbereitung und endet mit der Rückführung der IuK-Technik.
Der IuK-Einsatz wird vom Sachgebiet 6 geplant, geleitet und durchgeführt. Sofern dieses nicht besetzt ist, übernimmt das Sachgebiet 3 diese Aufgaben.
1.4.1
Der Einsatzleiter trägt im Rahmen seiner Gesamtverantwortung auch die Verantwortung für den IuK-Einsatz und trifft die grundsätzlichen Entscheidungen.
1.4.2
IuK-Führungskräfte haben insbesondere folgende Aufgaben:
Beratung des Einsatzleiters über die Einsatzmöglichkeiten der IuK-Technik
Planung, Koordinierung und Durchführung des IuK-Einsatzes auf Basis der taktischen Vorgaben des Einsatzleiters
Information der Führungskräfte für ihren jeweiligen Verantwortungsbereich hinsichtlich
Organisation und Struktur des IuK-Einsatzes
zur Verfügung stehender IuK-Technik, deren Einsatzmöglichkeit und ggf. Handhabung
Gewährleistung der Funktionsfähigkeit der IuK-Technik, z. B. Ersatzteilvorhaltung, Reserven, Entstörungstrupps
Information der Führungskräfte über vorhandene Redundanzen, deren Konzepte sowie daraus resultierende, geänderte Verfahrensweisen
1.5
Befehlsgebung
1.5.1
Der IuK-Einsatz wird geregelt durch
und erforderlichenfalls durch
oder
1.5.1.1
Der Befehl des Einsatzleiters ist, soweit erforderlich, durch Kommunikationsunterlagen (z. B. Kommunikationspläne, Kommunikationsskizzen, Verzeichnisse oder sonstige Anlagen) zu ergänzen.
1.5.1.2
Besondere Vorplanungen für den IuK-Einsatz entlasten den Befehl des Einsatzleiters von organisatorischen, technischen und betrieblichen Einzelheiten.
1.5.1.3
Der Einsatzabschnittsbefehl regelt Einzelheiten für den IuK-Einsatz. Dieser Befehl ist, soweit erforderlich, durch Kommunikationsunterlagen zu ergänzen.
1.6
Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Dienststellen oder sonstigen Stellen ist zu koordinieren.
Grundsätzlich ist zu berücksichtigen, dass gleicher technischer Standard genutzt wird oder geeignete Schnittstellen vorhanden sind.
Dies gilt sowohl für staaten-, länder- als auch für organisationsübergreifende Zusammenarbeit.
Bei Bedarf sind die notwendigen Berechtigungen einzurichten oder anzupassen.
Die notwendigen Erreichbarkeiten sind aktuell vorzuhalten und jährlich zu überprüfen.
2.
Einsatzgrundsätze
IuK-Technik ist lageabhängig in dem Umfang zu betreiben, der erforderlich ist, um eine schnelle, sichere und störungsfreie Übertragung von Informationen zu gewährleisten.
Sie ist grundsätzlich bis zum Abschluss des Einsatzes zu betreiben.
Auf Anordnung des Einsatzleiters kann sie schrittweise abgebaut werden.
IuK-Mittel und Befehlsstellen sind grundsätzlich gegen Diebstahl, Sabotage, Ausfall der Energieversorgung oder unbefugte Nutzung, entsprechend den landes- und bundesspezifischen Regelungen, zu sichern.
Es ist grundsätzlich IuK-Technik einzusetzen, welche die Vertraulichkeit, Verfügbarkeit und Integrität von Daten im jeweils erforderlichen Maße gewährleistet.
Die Sicherheitsbestimmungen (z. B. Nutzungshandbücher, Betriebskonzepte) der Länder und des Bundes sind zu beachten.
Die IT-Sicherheitsstandards sind den IT-Grundschutz-Katalogen des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zu entnehmen.
Es sind Maßnahmen zu treffen, die den unbefugten Informationszugang verhindern.
Sensible oder personenbezogene Daten sind grundsätzlich über gesicherte Verbindungen zu übermitteln.
Bei der Übertragung von Verschlusssachen über IuK-Verbindungen sind diese entsprechend ihres Geheimhaltungsgrades zu verschlüsseln oder durch andere zugelassene Maßnahmen zu sichern.
Die jeweilige Verschlusssachenanweisung (VSA) der Länder und des Bundes sind erforderlichenfalls zu beachten.
Die Kommunikation ist auf das unumgängliche Maß zu beschränken. Inhalte sind kurz und präzise abzufassen und zu übermitteln.
Abweichungen von den in den Kommunikationsunterlagen festgelegten IuK-Verbindungen sind während des Gesamteinsatzes zu vermeiden.
Bei fehlender IuK-Verbindung oder deren Ausfall sind Maßnahmen zu treffen, um die Informationen dennoch zu übermitteln, z.B. durch:
Die vom alltäglichen Einsatz von Sprech- und Datenfunk abweichende Verwendung von IuK-Technik ist zu dokumentieren.
Die jeweiligen landes- bzw. bundesrechtlichen Regelungen des Datenschutzes sind zu
beachten.
Dies gilt insbesondere für Verfahrensweisen zum Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen der Daten.
Inbetriebnahme und Störungen von IuK-Verbindungen sowie Abweichungen von festgelegten Betriebsabläufen sind, z. B. im Betriebsverzeichnis, zu dokumentieren.
IuK-Technik darf nur von entsprechend qualifizierten IuK-Spezialkräften eingesetzt werden.
IuK-Einsätze sind grundsätzlich nachzubereiten.
3.
Vorbereitende Maßnahmen
Bei den vorbereitenden Maßnahmen für den Einsatz sind folgende Aspekte zu beachten.
3.1
Einsatzvorbereitung und -nachbereitung
Im Rahmen der Einsatzvorbereitung und -nachbereitung sind zu berücksichtigen:
Auswerten von Erfahrungen und Erkenntnissen, auch aus bisherigen Einsätzen
Erstellen und Fortschreiben von Unterlagen, Entscheidungshilfen, Vorlagen für Einsatzaufträge und Maßnahmenkatalogen für Einsatzakten
Erarbeiten von Konzeptionen, z.B. für
Maßnahmen bei Störungen, Ausfällen z. B. Bauteilen, Komponenten oder Energie
Instandhaltungspunkte zum Warten, Instandsetzen und Ersetzen von IuK-Mitteln
Maßnahmen bei nicht ausreichender IuK-Versorgung
Aufbau von Netzwerken, ggf. unter Berücksichtigung von Schnittstellen für einen Netzverbund
Einsatz besonderer IuK-Mittel, z.B. für Satellitenkommunikation, Ortung, Grenz- oder Kurzwellenfunk
3.2
Einsatzplanung
Im Rahmen der Einsatzplanung sind zu berücksichtigen:
Planen der Verfügbarkeit der Kräfte für den IuK-Einsatz, z.B. Qualifikation, Anzahl, Schichtbetrieb, Reserven, erforderlichenfalls Anfordern von IuK-Spezialkräften
Planen der Verfügbarkeit der IuK-Technik, z.B. hinsichtlich Art, Anzahl, Kapazitäten, Kompatibilität, Verbindungen, Reserven
Überprüfen und Erhalten der Funktionsfähigkeit der vorgesehenen IuK-Mittel, erforderlichenfalls Instandsetzen, Ersetzen
Erstellen und Fortschreiben von einsatzbezogenen Betriebsunterlagen
Festlegen von Authentifizierungen und Berechtigungen
Erstellen von Kommunikationsunterlagen (Anlage 1), erforderlichenfalls unter Berücksichtigung einer Rückfallebene
Erkundung der IuK-Lage, z. B. unter Einbeziehung der zuständigen Autorisierten Stelle für den Digitalfunk BOS
Treffen von Vereinbarungen über die Zusammenarbeit mit anderen Behörden, Dienststellen und sonstigen Stellen, z.B.
Herstellen der Betriebsbereitschaft der vorgesehenen IuK-Mittel
4.
Sprach- und Datendienste, Informations- und Kommunikationsverbindungen
Für die Auswahl der zu nutzenden Sprach- und Datendienste und IuK-Verbindungen sind Verfügbarkeit, Bandbreite, Reichweite, Schnelligkeit, Grad der Geheimhaltung, Sicherheit und Wiederherstellung im Störungsfall beim Austausch von Informationen zu berücksichtigen.
Die Nutzung kann organisatorisch oder technisch eingeschränkt werden.
4.1
Sprach- und Datendienste
Bei Sprach-und Datendiensten werden Informationen als Nachrichten übermittelt.
4.1.1
Sprechfunk und Datenfunk
Sprechfunk dient der verbalen Kommunikation im Analogfunk oder innerhalb von Rufgruppen im Digitalfunk BOS. Darüber hinaus ist auch Einzelkommunikation im Digitalfunk BOS möglich.
Die Einsatzstellenkommunikation soll grundsätzlich über Sprechfunk durchgeführt werden.
Datenfunk dient der automatisierten oder manuellen Übertragung von Daten, z.B. Statusmeldungen.
Die Regelungen der FwDV / DV 810 "Sprech- und Datenfunkverkehr" sind zu beachten.
4.1.2
Telefonie
Verbale Kommunikation erfolgt zwischen zwei oder mehreren Teilnehmern über IuK-Netze.
Die Nutzung der öffentlichen Mobilfunktelefonie und der Telefonie im Digitalfunk BOS ist auf das unumgängliche Maß zu beschränken. Durch die vollständige Auslastung der zur Verfügung stehenden Kapazitäten besteht die Gefahr, dass die Kommunikationsfähigkeit im jeweiligen Netz beeinträchtigt wird.
Diese Einschränkungen gelten auch für die bevorrechtigten Teilnehmer der BOS in Mobilfunknetzen gemäß dem Gesetz zur Sicherstellung von Postdienstleistungen und Telekommunikationsdiensten in besonderen Fällen (PTSG).
4.1.3
E-Mail
Über E-Mail erfolgt die schriftliche elektronische Kommunikation zwischen zwei oder mehreren Teilnehmern.
Grundsätzlich sind eigene oder den landes- und bundesspezifischen Regelungen entsprechend gesicherte IuK-Netze sowie organisationsbezogene Postfächer zu nutzen. Stehen keine gesicherten Netze zur Verfügung, ist zu prüfen, ob die Inhalte durch geeignete Maßnahmen z.B. Verschlüsselung zu sichern sind.
4.1.4
Fax oder sonstige Scansysteme
Mit Scansystemen erfolgt die Übertragung eines oder mehrerer Dokumente in Form einer Datei, z.B. Bilddatei, zwischen zwei oder mehreren Teilnehmern. Bei Einsatz von Scansystemen ist grundsätzlich der gescannte Inhalt mit dem Originaldokument vor weiterer Verwendung abzugleichen.
4.1.5
Intranet
Die Behörden und Organisationen betreiben eigenständige Intranetplattformen in den jeweiligen IuK-Netzen.
Über ein Intranet werden Informationen von autorisierten Personen für Berechtigte gleichzeitig verfügbar bereitgestellt.
Dies kommt insbesondere in Betracht für:
die Einsatzvorbereitung und -nachbereitung
die einsatzbegleitende Informationen
das Bereitstellen von Informationen mit großen Datenmengen
Die genaue Fundstelle von Informationen ist bekanntzugeben.
Anlassbezogen können geschlossene Benutzergruppen eingerichtet werden.
4.1.6
Internet
Internet ist die weltweite Verknüpfung von öffentlichen Datennetzen.
Damit sind Recherchen von allen frei zugänglichen Informationen möglich. Darüber hinaus können eigene Informationen, z.B. über eine Homepage, veröffentlicht werden.
Dies kommt insbesondere in Betracht für:
Recherche von einsatzrelevanten Informationen, z.B. in Suchmaschinen, Videoplattformen
einsatzbegleitende Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ergänzend können soziale Medien sowie Chatrooms und Foren auch für die Kommunikation mit der Bevölkerung genutzt werden.
4.2
Informations- und Kommunikationsverbindungen
4.2.1
Analog- und Digitalfunk BOS
Der Analogfunk ist ein BOS-eigenes räumlich begrenztes Funknetz zur Übertragung von Sprache und im geringen Maße von Daten.
Der Digitalfunk BOS ist ein BOS-eigenes, verschlüsseltes, bundesweit einheitliches und flächendeckendes Funknetz zur Übertragung von Sprache und Daten. Eine netzübergreifende Kommunikation ist grundsätzlich möglich.
Bei nicht ausreichender Netzabdeckung oder wenn es die Einsatzlage erfordert, kann
eine direkte Verbindung ohne Verwendung des Funknetzes im Nahbereich genutzt werden.
Die Regelungen der FwDV / DV 810 "Sprech- und Datenfunkverkehr" sind zu beachten.
4.2.2
Netzwerke
Als Netzwerk bezeichnet man den Verbund mehrerer IuK-Anlagen zum Zweck der Sprach- und Datenkommunikation, z.B. Telefonnetze, Local Area Network (LAN), Wireless Local Area Network (WLAN) und Wide Area Network (WAN), Wireless Personal Area Network (WPAN).
Bei der Nutzung von nicht gesicherten Netzwerken ist die Sicherheit grundsätzlich durch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung oder durch den Einsatz geeigneter Verfahren, z.B. Virtual Private Network (VPN), zu erhöhen.
4.2.2.1
Telefonnetze
Telefonnetze unterscheiden sich in Festnetze und Mobilfunknetze.
4.2.2.1.1 Festnetze
Festnetze sind leitungsgebundene eigene und öffentliche Telefonnetze z.B. mit den Eigenschaften:
und den Möglichkeiten:
zur Bevorrechtigung für Katastrophenschutz-, Zivilschutz- und Hilfsorganisationen sowie Hilfs- und Rettungsdienst bei Entstörung
zum Versand und Empfang von Daten
zur Zwangsübermittlung der Rufnummer bei Notrufen
zur Feststellung des Anschlussinhabers und des Standortes über den Dienste- oder Serviceanbieter
4.2.2.1.2 Mobilfunknetze
Mobilfunknetze sind öffentliche Telefonnetze mit nicht leitungsgebundenem Anschluss von Mobilfunkendgeräten, z.B. mit den Eigenschaften:
und den Möglichkeiten:
zur Bevorrechtigung für BOS,
zum Versand und Empfang von Daten
zur Rufnummernübermittlung bei Notrufen
zur Feststellung des Anschlussinhabers bei registrierten Nutzern
zur Standortbestimmung des Mobilfunkendgerätes
4.2.2.2
LAN verbindet IuK-Geräte über eigene oder gemietete Leitungen innerhalb von Behörden, Dienststellen oder sonstigen Stellen.
4.2.2.3
WLAN verbindet IuK-Geräte über Funk innerhalb von Behörden, Dienststellen oder sonstigen Stellen.
Für die Nutzung eines WLAN wird mindestens ein Access Point benötigt. Eine Verbindung zu einem LAN ist möglich.
Die Reichweiten werden begrenzt durch die eingesetzte Technologie und sind zu beachten.
Für die Vorbereitung und Inbetriebnahme ist ggfs. ein größerer Zeitansatz einzuplanen.
4.2.2.4
WAN kann lokale Netze von Behörden, Dienststellen oder sonstigen Stellen miteinander verbinden.
4.2.2.5
WPAN ist ein nicht leitungsgebundenes Netzwerk welches eine schnelle und einfache Funkverbindung in Nahbereich von kompatiblen Geräten ermöglicht z. B. Bluetooth.
4.2.2.6
Digital Enhanced Cordless Telecommunications (DECT)
DECT ist eine Zugangstechnologie über eine Basisstation mit begrenzter Teilnehmerzahl zur Sprach- und Datenkommunikation.
Die geringen Reichweiten insbesondere in Gebäuden sowie die geringe Abhörsicherheit sind zu beachten.
4.2.3
BOS-Funk zur Bildübertragung
BOS-Funk zur Bildübertragung ermöglicht in BOS-zugewiesenen Frequenzbereichen gerichtet und temporär zwischen mobilen oder ortsfesten Betriebsstellen die Übertragung von Bild- und Videosignalen. Bedarfsweise können auch weitere Datensignale, z.B. Ton- oder Steuersignale, übertragen werden.
4.2.4
Richtfunk
Richtfunk überträgt gleichzeitig unterschiedliche Datensignale, z.B. Sprache, Videoaufnahmen, Dokumente, zwischen festen Standorten in beide Richtungen, auch über große Entfernungen.
Richtfunk kann unabhängig von einem Dienste- oder Serviceanbieter zusätzlich oder alternativ zu leitungsgebundenen Verbindungen genutzt werden.
Durch die Nutzung von Verschlüsselungstechniken ist eine gesicherte Sprach- und Datenübertragung möglich.
Für die Vorbereitung, Erprobung und Inbetriebnahme ist ein größerer Zeitansatz einzuplanen und es sind ausreichend personelle Ressourcen vorzuhalten.
4.2.5
Satellitenfunk
Satellitenfunk kann unterschiedliche Sprach- und Datensignale zwischen zwei Bodenstationen über Satelliten in beide Richtungen und beliebige Entfernungen übertragen.
Satellitenfunk wird ausschließlich durch Dienste- oder Serviceanbieter bereitgestellt.
Es ist zu beachten, dass die Verbindung zum Satelliten nicht durch Sichthindernisse, z.B. Gebäudeabschattung, beeinträchtigt wird.
4.2.6
Grenz- oder Kurzwellenfunk
Grenz- oder Kurzwellenfunk, überträgt wechselseitig unterschiedliche Sprach- und Datensignale zwischen einem Sender und mehreren Empfängern über beliebige Entfernungen.
Aufgrund der geringen Datenübertragungsrate kommt eine Nutzung nur in Ausnahmefällen in Betracht.
Grenz- oder Kurzwellenfunk wird unabhängig von einem Dienste- oder Serviceanbieter eingesetzt.
Für den Aufbau der Antennenanlagen sind große Freiflächen erforderlich.
4.2.7
Feldkabelbau
Der Feldkabelbau ist eine leitungsgebundene Kommunikationstechnik. Eine Koppelung mit anderen Informations- und Kommunikationsverbindungen sollte grundsätzlich möglich sein.
Der Feldkabelbau ist insbesondere bei Überlastung oder Ausfall von Netzwerken, eine geeignete Kompensationsmöglichkeit.
5.
Technische/organisatorische Maßnahmen
Über die vorbereitenden Maßnahmen hinaus sind insbesondere folgende Maßnahmen zu berücksichtigen:
5.1
Ausstatten von Befehlsstellen
Befehlsstellen sind so auszustatten, dass der Betrieb der erforderlichen Sprach- und Datendienste gewährleistet ist. Befehlsstellen können ortsfest oder beweglich eingerichtet werden.
Erforderlichenfalls sind Konferenz-, Lautsprecher- oder Mithöranlagen, Bilddarstellungsgeräte, Einsatzdokumentations- oder Lagedarstellungssysteme sowie mobile IuK-Mittel für die Erreichbarkeit außerhalb der Befehlsstelle vorzuhalten.
Befehlsstellen zur wiederkehrenden Verwendung und feste Ausweichbefehlsstellen sind
vorzubereiten.
Ist eine Verlegung von Befehlsstellen erforderlich, ist dies frühzeitig mitzuteilen. Die Verlegung sollte erst beginnen, wenn die IuK-Technik für die neue Befehlsstelle betriebsbereit ist.
5.2
Herstellen, Betreiben und Unterhalten von Informations- und Kommunikationsverbindungen
Insbesondere ist zu beachten:
Vorhalten und Bewerten von Unterlagen, z.B. Richtlinien, Pläne, Verzeichnisse
Rufgruppenplanung, -verteilung und -koordination
Einrichten von Schnittstellen für einen Netzverbund
Anschließen an Abholpunkten, Haupt- oder Nebenstellen
Sicherstellen der Energieversorgung
Frequenzplanung, -verteilung und -koordination
Festlegen geeigneter Standorte für Relaisstellen, z.B. Richtfunk oder Access Point
Festlegen von geeigneten Standorten für Gateway und Repeater im Digitalfunk BOS
Anfordern von Mobilen Basisstationen für den Digitalfunk BOS über die AS
Bereitstellen oder Mitbenutzen geeigneter Antennenanlagen und - träger
Gewährleisten der Informationsübertragung nach Dringlichkeit unter Berücksichtigung von Vorrangstufen oder Prioritäten
Überwachen des IuK-Verkehrs zum Erfassen der Verkehrsmengen, -richtungen und Auslastungen
erforderlichenfalls Lenken, Einschränken und Sichern des IuK-Verkehrs
erforderlichenfalls Bereitstellen von Sonderfahrzeugen, z.B. Peilfahrzeuge, Lautsprecherkraftwagen und Sonderausstattungen, z.B. Satellitentechnik, Prüf- und Messtechnik für den mobilen Einsatz
Einrichten von mobilen oder stationären Instandhaltungspunkten
Bereitstellen von Netzersatzanlagen für die eingesetzte IuK-Technik
Vorhalten von Reserven, im Rahmen der gesetzlichen Zuständigkeiten
Mitnutzung von Objektfunkanlagen
5.3
Mitnutzung fremder Informations- und Kommunikationsnetze
Fremde IuK-Netze sind alle Netze, die nicht ausschließlich von BOS genutzt werden. Deren Nutzung ist nur zulässig, wenn keine eigenen IuK-Netze zur Verfügung stehen. Dabei sind Einschränkungen, z. B. Datenschutz, Geheimhaltung, Verfügbarkeit, zu beachten.
Fremde IuK-Netze, die allein hoheitlichen Aufgaben dienen, sind bevorzugt zu nutzen.
Übergänge in fremde IuK-Netze sind durch Hardware, Software oder organisatorische Maßnahmen gegen unbefugte Nutzung zu sichern.
Die Nutzungsbedingungen der jeweiligen Netzverantwortlichen sind einzuhalten.
Als Maßnahmen kommen z.B. in Betracht:
Austauschen der für die Zusammenarbeit erforderlichen Betriebsunterlagen einschließlich laufender Aktualisierung
Koordinieren des laufenden IuK-Verkehrs
Benennen von Ansprechpartnern des IuK-Netzbetreibers für die Administration des fremden IuK-Netzes
Überprüfen der Anforderungen an die IT-Sicherheit
Austauschen von IuK-Mitteln
Überlassen und Einrichten von Anschlüssen
5.4
Maßnahmen bei Störungen
Es ist grundsätzlich eine Rückfallebene für die Sprach- und Datenübertragung vorzusehen.
Rückfallebenen können sein, z. B.
Störungen sind den zuständigen Stellen unverzüglich zu melden. Betroffene sind über die Auswirkungen zu informieren.
Die landes- bzw. bundesspezifischen Regelungen zur Störungsbeseitigung sind zu beachten.
5.5
Maßnahmen bei Sicherheitsvorfällen
Sicherheitsvorfälle sind den zuständigen Stellen unverzüglich zu melden; weitere Maßnahmen zur Schadensbegrenzung, z. B. Verhindern von missbräuchlicher Teilnahme an der Kommunikation, sind zu treffen.
Der Verlust sowie das Wiederauffinden von IuK-Mitteln sind unverzüglich zu melden, erforderlichenfalls sind Maßnahmen zu treffen.
Die landes- und bundesspezifischen Regelungen sind zu beachten. Sicherheitsvorfälle können z.B. sein:
unberechtigter Zugang zu einer Basisstation des Digitalfunk BOS
Verlust von Kennwörtern
Verdachtsfall im Bereich der Computerkriminalität
Verlust von Sprechfunkgeräten
Verlust von IuK-Technik
6.
Schulungsmaßnahmen
Der Umgang mit IuK-Mitteln, einschließlich der Einsatzmöglichkeiten, betrieblichen Regelungen und technischen Grenzen, ist zielgruppenorientiert in Aus- und Fortbildung nach landes- und bundesrechtlichen Vorgaben im erforderlichen Umfang zu vermitteln sowie in Übungen zu vertiefen.
Die Ergebnisse der Einsatznachbereitung sind bei der Fortschreibung der Einsatzunterlagen
sowie in der Aus- und Fortbildung umzusetzen.
7.
Arten und Vorrangstufen von Nachrichten
Es gibt formlose sowie formgebundene Nachrichten, hierbei können Vorrangstufen verwendet werden.
7.1
Arten der Nachrichten
Bei der mündlichen Übermittlung von Nachrichten werden Gespräch, Durchsage und Spruch unterschieden.
Das Gespräch dient dem unmittelbaren, formlosen Informationsaustausch.
Die Durchsage ist eine formlose Übermittlung von schriftlich abgefassten Nachrichten.
Der Spruch ist die Übermittlung von formgebundenen Nachrichten. Hierbei ist auf die exakte vorgegebene Übermittlung der Nachricht zu achten.
7.2
Vorrangstufen
Vorrangstufen werden vornehmlich bei formgebundenen Nachrichten verwendet und können auf (Vierfach-) Nachrichtenvordrucken abgefasst und über Sprechfunk, Fax, Scansysteme etc. übermittelt werden. In Analogie zu (Vierfach-) Nachrichtenvordrucken werden auch intra- oder internetbasierte Softwareprodukte eingesetzt.
Mit Vorrangstufen soll signalisiert werden, dass der Absender seine Nachricht mit gesteigerter Priorität bearbeitet haben möchte.
Bei Nachrichten mit Vorrangstufen sind Kommunikationsverbindungen zu bevorzugen, die eine technische Bevorrechtigung ermöglichen. Sofern technisch möglich, kann die Vorrangstufe bewirken, dass die Nachricht bevorzugt übertragen wird.
Die Kennzeichnung ist abhängig vom verwendeten technischen System.
Für die Festlegung der Vorrangstufe der Nachricht ist der Absender verantwortlich.
Es gibt drei Vorrangstufen:
1. Einfache Nachrichten
Einfache Nachrichten werden nicht speziell gekennzeichnet.
Grundsätzlich ist jede Nachricht eines Einsatzes eine einfache Nachricht.
2. Sofort-Nachrichten
Sofort-Nachrichten werden mit "Sofort" oder "SSS" gekennzeichnet.
Sofort-Nachrichten werden deklariert, wenn eine verzögerte Bearbeitung zu negativen Einsatzauswirkungen führt.
Negative Einsatzauswirkungen können z. B. sein:
Mögliche Gefährdung von Personen
Möglicher erheblicher Sachschaden
Unvorhergesehene Einsatzverlagerung ohne akute Änderung der Gefährdungslage
Die Nachricht soll vorrangig, aber nicht unverzüglich, bearbeitet werden.
3. Blitz-Nachrichten
Blitz-Nachrichten werden mit "Blitz" oder "BBB" gekennzeichnet.
Falls technisch möglich, unterbricht eine Nachricht andere Kommunikation und ermöglicht ein unverzügliches Absetzen der Nachricht.
Der Empfänger muss die Nachricht unverzüglich entgegen nehmen und sichten.
Blitz-Nachrichten werden nur verwendet wenn:
Aufgrund einer unmittelbaren Gefahr für Leib und Leben einer Person unverzügliche Hilfe angefordert werden muss
Zur Bekämpfung von Kapitalverbrechen
Aufgrund einer unmittelbar bevorstehenden Katastrophe
Ein dringendes Interesse der öffentlichen Sicherheit und Ordnung besteht
Notrufe, z. B. im Digitalfunk BOS, entsprechen Blitz-Nachrichten.