ZustDÖkoVO,NI - Zuständigkeiten Durchführung ÖkoVO

Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel; Zuständigkeiten

Bibliographie

Titel
Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel; Zuständigkeiten
Redaktionelle Abkürzung
ZustDÖkoVO,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78680

RdErl. d. ML v. 25. 3. 2003 - 107.2-60203/03 -

Vom 25. März 2003 (Nds. MBl. S. 256)

- VORIS 78680 -

Abschnitt 1 ZustDÖkoVO

Bibliographie

Titel
Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel; Zuständigkeiten
Redaktionelle Abkürzung
ZustDÖkoVO,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78680

Das LAVES ist zuständige Behörde nach § 2 Abs. 1 des Öko-Landbaugesetzes.

Abschnitt 2 ZustDÖkoVO

Bibliographie

Titel
Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel; Zuständigkeiten
Redaktionelle Abkürzung
ZustDÖkoVO,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78680

Das LAVES ist zur Übernahme der direkten Berichterstattung gegenüber dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) oder der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ermächtigt. Das ML erhält Ablichtungen der nach der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 zu erstattenden regelmäßigen Jahresmeldungen an das BMVEL oder die BLE und wird über Vorgänge von grundsätzlicher Bedeutung unterrichtet.

An
die Bezirksregierungen
das Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit