Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der freischaffenden (freiberuflich tätigen) und beamteten Architekten des Landes Niedersachsen zur Bayerischen Architektenversorgung
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Freistaat Bayern und dem Land Niedersachsen über die Zugehörigkeit der freischaffenden (freiberuflich tätigen) und beamteten Architekten des Landes Niedersachsen zur Bayerischen Architektenversorgung
- Redaktionelle Abkürzung
- BYArchVersG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 76300070000000
Vom 17. Oktober 1979 (Nds. GVBl. S. 279 - VORIS 76300 07 00 00 000 -)
Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird: