Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung hat zusammen mit den Straßenbauverwaltungen der Länder und dem Bundesrechnungshof die Pauschalen nach Nummer 14 Abs. 4 ODR für die Beteiligung des Bundes als Straßenbaulastträger an den Kosten für eine gemeindliche Kanalisation, die auch der Entwässerung der Straßenflächen in der Straßenbaulast des Bundes dient, entsprechend Nummer 14 Abs. 5 ODR überprüft. Die Kostenüberprüfung erfolgte aufgrund des Preisindexes "Ingenieurbau - Bauarbeiten (Tiefbau) einschließlich Umsatzsteuer" Spalte: "Ortskanäle" des Statistischen Bundesamtes. Der Preisindex hat sich im Jahr 2017 (Stand: 3. Quartal, Spalte: August) gegenüber dem Jahr 2011 (Stand: 4. Quartal, Spalte: November 2011), in dem die Grundpauschale und die Zusatzpauschale für erhöhte Anforderungen insbesondere im Bereich des Umweltschutzes angehoben worden sind, um 13,64 % erhöht.
Gegenüber dem Jahr 1996 (Stand: 4. Quartal, Spalte: November), in dem die Pauschale für Straßeneinläufe letztmalig neu festgesetzt worden ist, hat sich dieser um 29,16 % erhöht.
Die Pauschalen nach Nummer 14 Abs. 4 ODR sind daher wie folgt anzupassen:
Die Grundpauschale erhöht sich von bisher 146 EUR/lfd. Straßenmeter auf nunmehr 166 EUR/lfd. Straßenmeter.
Die Zusatzpauschale für erhöhte Anforderungen insbesondere im Bereich des Umweltschutzes erhöht sich von bisher 29 EUR/lfd. Straßenmeter auf nunmehr 33 EUR/lfd. Straßenmeter.
Die Pauschale für Straßeneinläufe erhöht sich von 410 EUR pro Einlauf auf 530 EUR pro Einlauf.
Bei Altfällen verbleibt es bei der vereinbarten Pauschale.
Die Regelungen zur Kostenbeteiligung nach Nummer 14 Abs. 4 ODR werden hiermit für den Bereich der Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen sowie entsprechend im Bereich des Straßenrechts des Landes, soweit dieses mit dem Bundesrecht übereinstimmt, eingeführt.
Der Region Hannover, den Landkreisen, kreisfreien Städten und Gemeinden werden die neuen Pauschalen hiermit bekannt gegeben.
Dieser RdErl. tritt mit Wirkung vom 13.12.2017 in Kraft. Der Bezugserlass tritt mit Ablauf des 12.12.2017 außer Kraft.
An die
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Region Hannover, Landkreise, kreisfreie Städte und Gemeinden