Mit dem Bezugserlass wurde die Nummer 2 (Allgemeine Grundsätze) des Berichts "Allgemeine Grundsätze zur Bezahlung von V-Personen und Informanten" (Stand: 6.3.2003) für verbindlich erklärt. Den deliktspezifischen Anlagen 1 bis 5 des Berichts wurde ausdrücklich keine bindende Wirkung zugeschrieben. Die Berücksichtigung dieser Anlagen als Anhaltswerte bei der Auslegung der allgemeinen Grundsätze wurde anheim gestellt.
Der Arbeitskreis II der Innenministerkonferenz hat mit Beschlusszu TOP 10 seiner 210. Sitzung die "Grundsätze für die Entlohnung von V-Personen und Informanten im Zusammenhang mit Maßnahmen der Vermögensabschöpfung" (Stand: 1.6.2006) als ergänzende Anlage 6 des Berichts zur Kenntnis genommen.
Die ergänzende Anlage 6 kann wie die Anlagen 1 bis 5 berücksichtigt werden.
An
die Polizeidirektionen Oldenburg, Osnabrück, Lüneburg, Braunschweig, Hannover und Göttingen
das Landeskriminalamt Niedersachsen
die Niedersächsische Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege - Fachbereich Polizei -
das Bildungsinstitut der Polizei Niedersachsen
das Projekt Polizeiakademie Niedersachsen