ZustAGHHSeeA,NI - Zuständigkeit AG Hamburg SeeR Abk

Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren

Bibliographie

Titel
Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren
Redaktionelle Abkürzung
ZustAGHHSeeA,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30100070000000

Vom 6. November 1991 (Nds. GVBl. S. 243 - VORIS 30100 07 00 00 000 -)

Red. Anm.: Verkündet durch Gesetz vom 17. September 1992 (Nds. GVBl. S. 243)

Das Land Baden-Württemberg,
der Freistaat Bayern,
das Land Berlin,
das Land Brandenburg,
die Freie Hansestadt Bremen,
das Land Hessen,
das Land Mecklenburg-Vorpommern,
das Land Niedersachsen,
das Land Nordrhein-Westfalen,
das Land Rheinland-Pfalz,
das Saarland,
der Freistaat Sachsen,
das Land Sachsen-Anhalt,
das Land Schleswig-Holstein,
das Land Thüringen und
die Freie und Hansestadt Hamburg
schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßig berufenen Organe nachstehendes Abkommen.

§ 1 ZustAGHHSeeA

Bibliographie

Titel
Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren
Redaktionelle Abkürzung
ZustAGHHSeeA,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30100070000000

Die seerechtlichen Verteilungsverfahren werden dem Amtsgericht Hamburg für das Gebiet der Länder Baden-Württemberg, Freistaat Bayern, Berlin, Brandenburg, Freie Hansestadt Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen übertragen.

§ 2 ZustAGHHSeeA

Bibliographie

Titel
Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren
Redaktionelle Abkürzung
ZustAGHHSeeA,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30100070000000

Für die bei dem Inkrafttreten dieses Abkommens bereits anhängigen Verfahren verbleibt es bei den bisherigen Zuständigkeiten.

§ 3 ZustAGHHSeeA

Bibliographie

Titel
Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren
Redaktionelle Abkürzung
ZustAGHHSeeA,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30100070000000

Die Freie und Hansestadt Hamburg verzichtet auf Kostenausgleichsansprüche gegen die an diesem Abkommen beteiligten Länder; sie erhält die Einnahmen des Amtsgerichts Hamburg aus den ihm übertragenen Verfahren.

§ 4 ZustAGHHSeeA

Bibliographie

Titel
Abkommen über die Zuständigkeit des Amtsgerichts Hamburg für die seerechtlichen Verteilungsverfahren
Redaktionelle Abkürzung
ZustAGHHSeeA,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
30100070000000

Das Abkommen kann mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden, und zwar sowohl von der Freien und Hansestadt Hamburg gegenüber allen oder einzelnen Ländern als auch von den einzelnen Ländern gegenüber der Freien und Hansestadt Hamburg.