LGÄHE/NIStVG,NI - Landesgrenzänderung-Hessen/Niedersachsen-Staatsvertragsgesetz

§ 1 LGÄHE/NIStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Redaktionelle Abkürzung
LGÄHE/NIStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100

(1) Dem am 27. Oktober/10. November 2010 unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze wird zugestimmt.

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht.

(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 5 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen.

§ 2 LGÄHE/NIStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Redaktionelle Abkürzung
LGÄHE/NIStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100

Das Gebiet, das nach Artikel 1 Abs. 2 Satz 2 des Staatsvertrages auf das Land Niedersachsen übergeht, wird mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages in die Gemeinde Staufenberg, Landkreis Göttingen, eingegliedert.

§ 3 LGÄHE/NIStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Redaktionelle Abkürzung
LGÄHE/NIStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100

Für Rechts- und Verwaltungshandlungen, die aus Anlass der Durchführung des Staatsvertrages und dieses Gesetzes erforderlich werden, insbesondere Berichtigungen, Eintragungen und Löschungen in öffentlichen Büchern sowie Amtshandlungen der Vermessungs- und Katasterverwaltung, sind Kosten weder zu erheben noch zu erstatten.

§ 4 LGÄHE/NIStVG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen dem Land Hessen und dem Land Niedersachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze
Redaktionelle Abkürzung
LGÄHE/NIStVG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 13. April 2011
Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Hermann D i n k l a

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.
Der Niedersächsische Ministerpräsident
David M c A l l i s t e r