2. FöFoÄndStV,NI - Zweiter Förderfonds-Änderungsstaatsvertrag

Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein zur zweiten Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit und der Förderfonds in der Metropolregion Hamburg

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein zur zweiten Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit und der Förderfonds in der Metropolregion Hamburg
Redaktionelle Abkürzung
2. FöFoÄndStV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100

Vom 27. Juli/20. September 2016 (Nds. GVBl. S. 246 - VORIS 23100 -) (1)

Red. Anm.: Verkündet durch das Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein zur zweiten Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit und der Förderfonds in der Metropolregion Hamburg vom 22. November 2016 (Nds. GVBl. S. 246)

Die Freie und Hansestadt Hamburg, vertreten durch den Ersten Bürgermeister,

das Land Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch den Ministerpräsidenten,

das Land Niedersachsen, vertreten durch den Ministerpräsidenten,

das Land Schleswig-Holstein, vertreten durch den Ministerpräsidenten,

schließen vorbehaltlich der Zustimmung ihrer verfassungsmäßigen Organe nachfolgenden Staatsvertrag:

Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein zur zweiten Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit und der Förderfonds in der Metropolregion Hamburg

Vom 1. März 2017 (Nds. GVBl. S. 63)

Aufgrund des Artikels 1 Abs. 3 des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein zur zweiten Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit und der Förderfonds in der Metropolregion Hamburg vom 22. November 2016 (Nds. GVBl. S. 246) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 am 1. März 2017 in Kraft getreten ist.

Art. 1 2. FöFoÄndStV

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein zur zweiten Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit und der Förderfonds in der Metropolregion Hamburg
Redaktionelle Abkürzung
2. FöFoÄndStV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100

Der Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit und der Förderfonds in der Metropolregion Hamburg vom 1. Dezember 2005 in seiner durch den Staatsvertrag vom 19. Januar 2012 geänderten Fassung wird wie folgt geändert:

  1. 1.

    Die Präambel wird wie folgt geändert:

    1. a)

      Die Absätze 1 und 2 werden gestrichen.

    2. b)

      Die bisherigen Absätze 3 und 4 werden Absätze 1 und 2.

  2. 2.

    Artikel 1 erhält folgende Fassung:

    "Artikel 1
    Kooperationsraum

    Der Kooperationsraum der Metropolregion Hamburg wird durch den Kooperationsvertrag über die Zusammenarbeit in der Metropolregion Hamburg in seiner jeweils geltenden Fassung festgelegt."

Art. 2 2. FöFoÄndStV - Inkrafttreten

Bibliographie

Titel
Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein zur zweiten Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit und der Förderfonds in der Metropolregion Hamburg
Redaktionelle Abkürzung
2. FöFoÄndStV,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23100

Dieser Staatsvertrag bedarf der Ratifikation. Die Ratifikationsurkunden werden bei der Staatskanzlei Mecklenburg-Vorpommern hinterlegt, die den übrigen Beteiligten die Hinterlegung der letzten Urkunde mitteilt. Dieser Vertrag tritt am Ersten des auf die Hinterlegung der letzten Urkunde folgenden Monats in Kraft. (1)

Bekanntmachung über den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein zur zweiten Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit und der Förderfonds in der Metropolregion Hamburg

Vom 1. März 2017 (Nds. GVBl. S. 63)

Aufgrund des Artikels 1 Abs. 3 des Gesetzes zum Staatsvertrag zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein zur zweiten Änderung des Staatsvertrages zwischen der Freien und Hansestadt Hamburg, dem Land Mecklenburg-Vorpommern, dem Land Niedersachsen und dem Land Schleswig-Holstein über die Finanzierung der Zusammenarbeit und der Förderfonds in der Metropolregion Hamburg vom 22. November 2016 (Nds. GVBl. S. 246) wird bekannt gemacht, dass der Staatsvertrag nach seinem Artikel 2 am 1. März 2017 in Kraft getreten ist.

Für den Senat der Freien und Hansestadt Hamburg
Der Erste Bürgermeister
Hamburg, den 06.09.2016
Olaf  S c h o l z

Für das Land Mecklenburg-Vorpommern
Der Ministerpräsident des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Schwerin, den 27.07.2016
E.  S e l l e r i n g

Für das Land Niedersachsen
Der Niedersächsische Ministerpräsident
Hannover, den 29.08.2016
Stephan  W e i l

Für das Land Schleswig-Holstein
Der Ministerpräsident des Landes Schleswig-Holstein
Kiel, den 20.09.2016
Torsten  A l b i g