FzZulKostG,NI - FahrzeugzulassungskostenG

Gesetz zur Verminderung des Erhebungs- und Vollstreckungsaufwandes bei Kosten für die Zulassung von Fahrzeugen

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Verminderung des Erhebungs- und Vollstreckungsaufwandes bei Kosten für die Zulassung von Fahrzeugen
Redaktionelle Abkürzung
FzZulKostG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20220

Vom 21. Juni 2006 (Nds. GVBl. S. 238 - VORIS 20220 -)

Geändert durch Gesetz vom 16. März 2011 (Nds. GVBl. S. 77)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:

§ 1 FzZulKostG

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Verminderung des Erhebungs- und Vollstreckungsaufwandes bei Kosten für die Zulassung von Fahrzeugen
Redaktionelle Abkürzung
FzZulKostG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20220

(1) Die Zulassungsbehörde kann die Zulassung eines Fahrzeuges verweigern, solange die Fahrzeughalterin oder der Fahrzeughalter

  1. 1.
    die dafür bestimmten Gebühren und Auslagen nicht entrichtet hat oder
  2. 2.
    die Zahlung von Gebühren und Auslagen aus vorangegangenen Zulassungsvorgängen bei der jeweiligen Zulassungsbehörde einschließlich der Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen in Höhe von mehr als 10 Euro schuldet.

(2) Wird die Zulassung durch eine von der Fahrzeughalterin oder dem Fahrzeughalter beauftragte Person beantragt, so darf dieser die Höhe rückständiger Gebühren und Auslagen nur mitgeteilt werden, wenn hierfür eine schriftliche Einverständniserklärung der Fahrzeughalterin oder des Fahrzeughalters vorliegt.

§ 2 FzZulKostG

Bibliographie

Titel
Gesetz zur Verminderung des Erhebungs- und Vollstreckungsaufwandes bei Kosten für die Zulassung von Fahrzeugen
Redaktionelle Abkürzung
FzZulKostG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20220

Dieses Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 21. Juni 2006

Der Präsident des Niedersächsischen Landtages
Jürgen Gansäuer

Das vorstehende Gesetz wird hiermit verkündet.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Christian Wulff