FlErwVVRdErl,NI - Flächenerwerbsverordnung VollzugsRdErl

Beteiligung der Landesbehörden im Vollzug der Flächenerwerbsverordnung bei land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen

Bibliographie

Titel
Beteiligung der Landesbehörden im Vollzug der Flächenerwerbsverordnung bei land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
Redaktionelle Abkürzung
FlErwVVRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78310

RdErl. d. ML v. 19. 10. 2004 - 301-60040-02 -

Vom 19. Oktober 2004 (Nds. MBl. S. 881)

- VORIS 78310 -

- Im Einvernehmen mit dem MI -

Bezug:

RdErl. v. 13. 1. 1999 - 301-60040-01 - (n. v.)
- VORIS 78310 00 00 00 004 -

Abschnitt 1 FlErwVVRdErl

Bibliographie

Titel
Beteiligung der Landesbehörden im Vollzug der Flächenerwerbsverordnung bei land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
Redaktionelle Abkürzung
FlErwVVRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78310

1. Zuständige Landesbehörden i. S. von § 3 Abs. 2 Satz 2 des Ausgleichsleistungsgesetzes (im Folgenden: AusglLeistG) i. d. F. vom 13. 7. 2004 (BGBl. I S. 1665) und der Flächenerwerbsverordnung (FlErwV) vom 20. 12. 1995 (BGBl. I S. 2072), zuletzt geändert durch Artikel 463 der Verordnung vom 29. 10. 2001 (BGBl. I S. 785), sind die Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften.

Abschnitt 2 FlErwVVRdErl

Bibliographie

Titel
Beteiligung der Landesbehörden im Vollzug der Flächenerwerbsverordnung bei land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
Redaktionelle Abkürzung
FlErwVVRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78310

2. Neben der Feststellung über die ordnungsgemäße Durchführung der Vermögenszuordnung gemäß § 3 Abs. 2 AusglLeistG i. V. m. § 2 Abs. 3 FlErwV obliegt den Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften auch die Abgabe von Erklärungen und Bestätigungen gegenüber der Privatisierungsstelle, soweit sie in Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung stehen.

Abschnitt 3 FlErwVVRdErl

Bibliographie

Titel
Beteiligung der Landesbehörden im Vollzug der Flächenerwerbsverordnung bei land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
Redaktionelle Abkürzung
FlErwVVRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78310

3. Des Weiteren obliegt den Behörden für Geoinformation, Landentwicklung und Liegenschaften die Prüfung des Entscheidungsvorschlags der Privatisierungsstelle zum beabsichtigten Verkauf. Grundlage dafür ist das von der Privatisierungsstelle mitzuteilende begründete Prüfungsergebnis.

Abschnitt 4 FlErwVVRdErl

Bibliographie

Titel
Beteiligung der Landesbehörden im Vollzug der Flächenerwerbsverordnung bei land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen
Redaktionelle Abkürzung
FlErwVVRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
78310

4. Dieser RdErl. tritt am 1. 1. 2005 in Kraft. Gleichzeitig wird der Bezugserlass aufgehoben.

An die
Dienststellen der Agrarstrukturverwaltung