Kapitel III der Verordnung (EG) Nr. 1737/2006 der Kommission vom 7.11.2006 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 des Europäischen Parlaments und des Rates für das Monitoring von Wäldern und Umweltwechselwirkungen in der Gemeinschaft (ABl. Nr. L 334 S. 1) regelt in den Artikeln 8 bis 10 die Struktur des Europäischen Waldbrandinformationssystems (EFFIS). Gemäß Artikel 9 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1737/2006 unterbreiten die Mitgliedstaaten der Kommission jährlich die gemeinsamen Kerndaten für jeden Waldbrand, der auf ihrem Hoheitsgebiet während des vergangenen Jahres aufgetreten ist.
In Niedersachsen sind für die Meldung der gemeinsamen Kerndaten ab dem 1.1.2008 die Region Hannover, die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Sie übermitteln dem ML bis zum 15. Januar eines jeden Jahres die geforderten Daten in dem in der Verordnung (EG) Nr. 1737/2006 vorgegebenen Datenformat.
An die
Region Hannover, Landkreise und kreisfreien Städte