Für die Planung von Bauwerken sowie sonstigen wasserwirtschaftlichen Maßnahmen in und an Fließgewässern sind die vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz, Postfach 10 01 02, 26491 Norden, zu beziehenden "Hochwasserbemessungswerte für die Fließgewässer in Niedersachsen" (Heft 18/2003) grundsätzlich anzuwenden.
Eine Abweichung von den festgelegten Werten ist in fachlich begründeten Ausnahmefällen möglich, so z.B., wenn Bemessungswerte aus Niederschlags-Abfluss-Modellen vorliegen. Da für Gewässer mit Einzugsgebietsgrößen < 20 qkm keine Bemessungswerte ausgewiesen worden sind, müssen für diese Gewässer gesonderte hydrologische Untersuchungen zur Bestimmung von Scheitelabflüssen erfolgen.
Für Bauwerke, die besonderer gewässerkundlicher Grundlagen bedürfen, wie z.B. Talsperren und Rückhaltebecken, sind weitergehende hydrologische Untersuchungen durchzuführen.
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