ApsLKrHRdErl,NI - Aufsicht psych Lkrankenhäuser RdErl

Aufsicht über die psychiatrischen Landeskrankenhäuser

Bibliographie

Titel
Aufsicht über die psychiatrischen Landeskrankenhäuser
Redaktionelle Abkürzung
ApsLKrHRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20130000005006

RdErl. d. MS v. 22. 12. 1995 - Z/5.2-01472-6 -

Vom 22. Dezember 1995 (Nds. MBl. 1996 S. 130)

- VORIS 20130 00 00 05 006 -

Bezug:

  1. a)
    Beschl. d. LReg v. 13. 7. 1993 (Nds. MBl. S. 973)
  2. b)
    RdErl. v. 21. 12. 1994 (Nds. MBl. 1995 S. 101)
    - VORIS 20480 00 00 05 001 -

Abschnitt 1 ApsLKrHRdErl - I.

Bibliographie

Titel
Aufsicht über die psychiatrischen Landeskrankenhäuser
Redaktionelle Abkürzung
ApsLKrHRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20130000005006

1.
Die niedersächsischen psychiatrischen und forensischen Landeskrankenhäuser (im folgenden: NLKH) werden mit Wirkung vom 1.3.1996 der unmittelbaren Aufsicht des MS unterstellt. Die Aufgaben des Krankenhausträgers werden ab 1.3.1996 vom MS wahrgenommen. Die bisherige Unterstellung unter die Aufsicht des NLZSA wird aufgehoben.

2.
Die Zuständigkeit des NLZSA als Widerspruchsbehörde im Maßregelvollzug nach § 9 Abs. 3 AGGVG vom 5.4.1963 (Nds. GVBl. S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.1994 (Nds. GVBl. S. 536) bleibt unberührt.

3.
Das MS nimmt ab 1.3.1996 folgende bisher dem NLZSA obliegende Aufgaben wahr:

3.1
Medizinische Fachaufsicht über die NLKH;

3.2
allgemeine Dienst- und Fachaufsicht über die NLKH, insbesondere:

3.2.1
Vorgaben für die Aufstellung des Wirtschafts- und Stellenplans,

3.2.2
Vorgaben für Jahresabschlüsse und Lageberichte,

3.2.3
Budget- und Ergebniskontrolle,

3.2.4
allgemeine Dienstanweisungen,

3.2.5
Entscheidungen in Nichteinigungsfällen der Krankenhausleitungen,

3.2.6
Rechts- und Vertragsangelegenheiten und

3.2.7
Koordinierung der Planung und des Einsatzes der Informations- und Kommunikationstechnik;

3.3
Koordinierung der Krankenhausbauplanung;

3.4
Genehmigung der Pflegesätze im Maßregelvollzug;

3.5
Mitarbeit in der Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger Psychiatrischer Krankenhäuser.

4.
Für folgende bisher dem NLZSA obliegende Aufgaben sind die NLKH ab 1.3.1996 zuständig:

4.1
Betriebswirtschaftliches Rechnungswesen einschließlich Controlling;

4.2
abschließende Bearbeitung von Fach- und Dienstaufsichtsbeschwerden ;

4.3
Medizinische Dokumentation.

5.
Vor-Ort-Aufgaben

Dem NLKH Königslutter wird die Koordinierung übergreifender Fort- und Weiterbildungsangebote für die NLKH, mit Ausnahme der Weiterbildung in der Fachkrankenpflege in der Psychiatrie, als Vor-Ort-Aufgabe zugewiesen.

6.
Ausübung dienstrechtlicher Befugnisse

Auf Grund der Nr. 1.3.1. Satz 1 i.V.m. Nr. 2.2 des in der Bek. des MI vom 8.6.1994 (Nds. MBl. S. 995) veröffentlichten und durch Bek. des MI vom 14.9.1994 (Nds. MBl. S. 1299) geänderten Beschlusses übertrage ich mit Wirkung vom 1.3.1996 die dienstrechtlichen Befugnisse auf die NLKH, soweit sich diese auf

  1. a)

    Beamtinnen und Beamte der BesGr. A 15 und abwärts,

  2. b)

    Angestellte der VergGr. Ia BAT und abwärts sowie

  3. c)

    Arbeiterinnen und Arbeiter

beziehen. Hiervon ausgenommen sind die Befugnisse für

  • die Mitglieder der Krankenhausleitung und
  • die ärztlichen Leitungen der fachlich verselbständigten Abteilungen.

7.
Die bisherige Aufgabenverteilung zwischen dem MS und den NLKH bleibt im übrigen unberührt.

Abschnitt 2 ApsLKrHRdErl - II.

Bibliographie

Titel
Aufsicht über die psychiatrischen Landeskrankenhäuser
Redaktionelle Abkürzung
ApsLKrHRdErl,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20130000005006

Der Bezugserlaß zu b wird aufgehoben.