NINWBABZustG,NI - NI NW Bundesautobahn Zuständigkeit G

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken
Redaktionelle Abkürzung
NINWBABZustG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
92100030000000

Vom 5. Februar 1971 (Nds. GVBl. S. 37 - VORIS 92100 03 00 00 000 -)

Der Niedersächsische Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen, das hiermit verkündet wird:

Art. 1 NINWBABZustG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken
Redaktionelle Abkürzung
NINWBABZustG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
92100030000000

Dem als Anlage veröffentlichten Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken vom 16. Juli/23. September 1970 wird zugestimmt.

Art. 2 NINWBABZustG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Aufgaben und Zuständigkeiten auf Bundesautobahnstrecken
Redaktionelle Abkürzung
NINWBABZustG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
92100030000000

Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Hannover, den 5. Februar 1971.

Der Niedersächsische Ministerpräsident
Kubel

Der Niedersächsische Minister für Wirtschaft und öffentliche Arbeiten
Greulich