KatZstÜCuxHi,NI - Katschutz ZustÜb Cuxhaven HildesheimBeschl

Beschluß des LM über die Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes auf die Städte Cuxhaven und Hildesheim

Bibliographie

Titel
Beschluß des LM über die Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes auf die Städte Cuxhaven und Hildesheim
Redaktionelle Abkürzung
KatZstÜCuxHi,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21100010100001

- MI-53.3-14600/101-1 -

Vom 18. August 1981 (Nds. MBl. S. 1003) (1)

- GültL 69/41 -

- VORIS 21100 01 01 00 001 -

Auf Grund des § 7 Abs. 4 Satz 2 des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes vom 9.7.1968 (BGBl. I S. 776), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes zur Änderung des Ersten Gesetzes über Maßnahmen zum Schutz der Zivilbevölkerung vom 2.8.1976 (BGBl. I S. 2046), wird beschlossen:

(1) Red. Anm.:

PolNBl. S. 53

Abschnitt 1 KatZstÜCuxHi

Bibliographie

Titel
Beschluß des LM über die Übertragung von Zuständigkeiten nach dem Gesetz über die Erweiterung des Katastrophenschutzes auf die Städte Cuxhaven und Hildesheim
Redaktionelle Abkürzung
KatZstÜCuxHi,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21100010100001

Die den Landkreisen zugewiesenen Aufgaben nach den §§ 1 bis 9 und 14 des Gesetzes über die Erweiterung des Katastrophenschutzes werden ab 1.1.1982 von den Städten Cuxhaven und Hildesheim in ihrem Gebiet wahrgenommen.

Hannover, den 18.8.1981

Das Niedersächsische Landesministerium