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Abschnitt 59 WFB - Wohnungsgröße

Bibliographie

Titel
Richtlinie zur Durchführung der sozialen Wohnraumförderung in Niedersachsen (Wohnraumförderbestimmungen - WFB)
Amtliche Abkürzung
WFB
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
23400

59.1 Im Wohnberechtigungsschein ist zu bestimmen, welche Größe des Wohnraums für den Haushalt der Wohnungssuchenden angemessen ist. Angemessen sind die Wohnungsgrößen, die sich aus den Regelungen in Nummer 15 ergeben. Eine Überschreitung der angemessenen Wohnungsgröße um bis zu 10 % ist unbeachtlich. Darüber hinaus ist eine Überschreitung zulässig, wenn in der Förderentscheidung die angemessene Wohnungsgröße nach Quadratmetern und nach Anzahl der Räume angegeben ist. Die angemessene Wohnungsgröße erhöht sich darüber hinaus für Alleinerziehende und für Menschen mit Behinderung um jeweils 10 m2.

59.2 Die angemessene Wohnfläche kann für die Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines nach § 8 Abs. 5 Nr. 2 NWoFG um bis zu 10 m2 erhöht werden, wenn ein besonderer persönlicher oder beruflicher Bedarf nachgewiesen wird. Besondere persönliche Bedürfnisse können beispielsweise in der Zusammensetzung des Haushaltes begründet sein, wie etwa in der Aufnahme von Eltern oder Pflegekindern in eine kinderreiche Familie, oder bei dauerhafter Erkrankung oder Behinderung von im Haushalt lebenden Personen, dazu gehören Erkrankungen, die eine Pflegebedürftigkeit zur Folge haben oder bei einer geistigen oder körperlichen Behinderung. Besondere berufliche Bedürfnisse können beispielsweise vorliegen, wenn haushaltsangehörige Personen eine zusätzliche Wohnfläche zur beruflichen Mitbenutzung benötigen, etwa bei freiberuflicher Tätigkeit oder Heimarbeit.

59.3 Eine besondere Härte kann im Einzelfall etwa gegeben sein, wenn Wohnungssuchende wegen der Behinderung oder Pflegebedürftigkeit von Haushaltsangehörigen gerade auf bestimmten Wohnraum angewiesen sind, insbesondere wegen der Lage oder Ausstattung, etwa wenn es sich um die einzige barrierefreie Wohnung oder Erdgeschosswohnung für Rollstuhlbenutzerinnen und Rollstuhlbenutzer handelt.