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§ 12 AG AbwAGAbgabegläubiger

Bibliographie

Titel
[keine Angabe]
Amtliche Abkürzung
Nds. AG AbwAG
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
28200060000000

Das Aufkommen der Abwasserabgabe steht dem Land zu.