§ 12 AG AbwAGAbgabegläubiger
Bibliographie
- Titel
- [keine Angabe]
- Amtliche Abkürzung
- Nds. AG AbwAG
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28200060000000
Das Aufkommen der Abwasserabgabe steht dem Land zu.
Das Aufkommen der Abwasserabgabe steht dem Land zu.