Abschnitt 1 GOZ-BFBRdErl
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsische Beihilfeverordnung (NBhVO); Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) - Beschlüsse des Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen
- Redaktionelle Abkürzung
- GOZ-BFBRdErl,NI
- Normtyp
- Verwaltungsvorschrift
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 20444
Die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und die Beihilfeträger von Bund und Ländern haben im Jahr 2013 die Einrichtung eines Beratungsforums für Gebührenordnungsfragen vereinbart, um im partnerschaftlichen Miteinander daran zu arbeiten, die Rechtsunsicherheit nach der Novellierung der GOZ zu beseitigen. Das neue Gremium hat die Aufgabe übernommen, grundsätzliche Auslegungsfragen der GOZ, Fragen der privatzahnärztlichen Qualitätssicherung sowie Fragen des Inhalts und der Abgrenzung privatzahnärztlicher Leistungen zu diskutieren und möglichst einvernehmlich zu beantworten. Ein wichtiges Ziel ist dabei die Verbesserung der Beziehung zwischen Patientin oder Patient, Zahnärztin oder Zahnarzt und Mitarbeiterin oder Mitarbeiter der Kostenträger in der täglichen Praxis.
Mit der erklärten Zielsetzung, Probleme im Vorfeld zu lösen und dadurch Auslegungsstreitigkeiten oder vielfache gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, haben sich die Mitglieder des Beratungsforums auf die nachfolgenden Beschlüsse verständigt, die von den Vorständen und Gremien der beteiligten Mitglieder bestätigt wurden.
Die Beschlüsse werden in der Anlage bekannt gemacht. Sie sind mit Ausnahme der Beschlüsse der Nummern 5 und 21 im Rahmen von § 5 Abs. 1 NBhVO bei der Festsetzung der Beihilfe zu berücksichtigen. Die Beschlüsse gelten nur für die vom Wortlaut erfassten Sachverhalte. Auf andere Sachverhalte sind sie nicht übertragbar.
Dieser RdErl. tritt am 1.7.2017 in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2022 außer Kraft.
Außer Kraft am 1. Januar 2023 durch RdErl. vom 4. Juli 2017 (Nds. MBl. S. 883)
An die
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