§ 39 NDG - In-Kraft-Treten
Bibliographie
- Titel
- Niedersächsisches Deichgesetz (NDG)
- Redaktionelle Abkürzung
- NDG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 28200040000000
(1) Dieses Gesetz tritt am 1. April 1963 in Kraft (1).
(2) Soweit das Gesetz die Ermächtigung zum Erlass von Verordnungen enthält, tritt es am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.
Die Vorschrift betrifft das In-Kraft-Treten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 1.3.1963 (Nieders. GVBl. S. 81). Der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens der späteren Änderungen ergibt sich aus den in der vorangestellten Bekanntmachung näher bezeichneten Gesetzen.