Art. 7 ZStGefStoffA - Sektorkomitees
Bibliographie
- Titel
- Abkommen über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Meß- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts
- Redaktionelle Abkürzung
- ZStGefStoffA,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 81640030000000
Bei der AKMP werden Sektorkomitees gebildet. Die Sektorkomitees haben die Aufgabe, bei der Erarbeitung von Anforderungen mitzuwirken, die an die zu akkreditierenden Mess- und Prüfstellen zu stellen sind. Den Sektorkomitees können Sachverständige aus den Behörden der Länder und des Bundes, der Berufsgenossenschaften sowie aus den Bereichen der Wissenschaft, Wirtschaft und den auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes tätigen Einrichtungen angehören. Das Nähere wird durch Bekanntmachung des Hessischen Ministeriums für Frauen, Arbeit und Sozialordnung geregelt.