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§ 1 WasBauPVO

Bibliographie

Titel
Verordnung zur Feststellung der wasserrechtlichen Eignung von Bauprodukten und Bauarten durch Nachweise nach der Niedersächsischen Bauordnung (WasBauPVO)
Amtliche Abkürzung
WasBauPVO
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
21072022200000

Für folgende serienmäßig hergestellte Bauprodukte und für folgende Bauarten sind auch hinsichtlich wasserrechtlicher Anforderungen Verwendbarkeits-, Anwendbarkeits- und Übereinstimmungsnachweise nach den §§ 25, 25a und 28 bis 28b NBauO in Verbindung mit § 24 Abs. 1 Satz 1, § 24 Abs. 2 und 3 Satz 1 Nrn. 1 und 2 sowie § 28c NBauO zu führen:

  1. 1.

    Abwasserbehandlungsanlagen

    1. a)

      Kleinkläranlagen, die für einen Anfall von Abwässern bis zu 8 m3/Tag bemessen sind,

    2. b)

      Leichtflüssigkeitsabscheider für Benzin und Öl,

    3. c)

      Fettabscheider,

    4. d)

      Amalgamabscheider für Zahnarztpraxen,

    5. e)

      Anlagen zur Begrenzung von Schwermetallen in Abwässern, die bei der Herstellung keramischer Erzeugnisse anfallen,

    6. f)

      Anlagen zur Begrenzung von abfiltrierbaren Stoffen, Arsen, Antimon, Barium, Blei und anderen Schwermetallen, die für einen Anfall von bei der Herstellung und Verarbeitung von Glas und künstlichen Mineralfasern anfallenden Abwässern bis zu 8 m3/Tag bemessen sind,

    7. g)

      Anlagen zur Begrenzung von Kohlenwasserstoffen in mineralölhaltigen Abwässern,

    8. h)

      Anlagen zur Begrenzung des Silbergehalts in Abwässern aus fotografischen Verfahren und

    9. i)

      Anlagen zur Begrenzung von Halogenkohlenstoffen in Abwässern von Chemischreinigungen.

  2. 2.

    Bauprodukte und Bauarten für ortsfest verwendete Anlagen zum Lagern, Abfüllen und Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen:

    1. a)

      Auffangwannen und -vorrichtungen sowie vorgefertigte Teile für Auffangräume und -flächen,

    2. b)

      Abdichtungsmittel für Auffangwannen, -vorrichtungen, -räume und für Flächen,

    3. c)

      Behälter,

    4. d)

      Innenbeschichtungen und Auskleidungen für Behälter und Rohre,

    5. e)

      Rohre, zugehörige Formstücke, Dichtmittel, Armaturen und

    6. f)

      Sicherheitseinrichtungen.