Art. 1 NINRWLandGrG
Bibliographie
- Titel
- Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze
- Redaktionelle Abkürzung
- NINRWLandGrG,NI
- Normtyp
- Gesetz
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 10100140000000
(1) Dem am 12. November 1997/21. November 1997 unterzeichneten Zweiten Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze wird zugestimmt.
(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Die in Artikel 1 des Staatsvertrages genannte Anlage liegt bei der Bezirksregierung Hannover in Hannover und bei der Bezirksregierung Weser-Ems in Oldenburg sowie - in dem die jeweiligen Grenzabschnitte betreffenden Umfang - bei den örtlich zuständigen Vermessungs- und Katasterbehörden zur Einsicht bereit.
(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. (1)