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Art. 1 NINRWLandGrG

Bibliographie

Titel
Gesetz zum Zweiten Staatsvertrag zwischen den Ländern Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen über Änderungen der gemeinsamen Landesgrenze
Redaktionelle Abkürzung
NINRWLandGrG,NI
Normtyp
Gesetz
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
10100140000000

(2) Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Die in Artikel 1 des Staatsvertrages genannte Anlage liegt bei der Bezirksregierung Hannover in Hannover und bei der Bezirksregierung Weser-Ems in Oldenburg sowie - in dem die jeweiligen Grenzabschnitte betreffenden Umfang - bei den örtlich zuständigen Vermessungs- und Katasterbehörden zur Einsicht bereit.

(3) Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. (1)

(1) Red. Anm.:

In Kraft getreten am 1. April 1998 (Bek. vom 16. April 1998, Nds. GVBl. S. 484).