§ 2 GSTrBefrV - Übergangsregelungen
Bibliographie
- Titel
- Verordnung über die Befreiung von Schulträgern einer Gesamtschule von der Pflicht zur Führung anderer Schulformen
- Redaktionelle Abkürzung
- GSTrBefrV,NI
- Normtyp
- Rechtsverordnung
- Normgeber
- Niedersachsen
- Gliederungs-Nr.
- 22410
Die am 1. August 2010
- 1.
in der Stadt Laatzen bestehenden Klassen des Hauptschulzweigs der Grund- und Hauptschule Rathausstraße,
- 2.
in der Samtgemeinde Brookmerland bestehenden Klassen der Haupt- und Realschule Marienhafe und
- 3.
in der Samtgemeinde Sittensen bestehenden Klassen der Haupt- und Realschule Sittensen
sind bis zum Ende des 10. Schuljahrgangs fortzuführen.