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  • ab 01.08.2010 (aktuelle Fassung)

§ 2 GSTrBefrV - Übergangsregelungen

Bibliographie

Titel
Verordnung über die Befreiung von Schulträgern einer Gesamtschule von der Pflicht zur Führung anderer Schulformen
Redaktionelle Abkürzung
GSTrBefrV,NI
Normtyp
Rechtsverordnung
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
22410

Die am 1. August 2010

  1. 1.

    in der Stadt Laatzen bestehenden Klassen des Hauptschulzweigs der Grund- und Hauptschule Rathausstraße,

  2. 2.

    in der Samtgemeinde Brookmerland bestehenden Klassen der Haupt- und Realschule Marienhafe und

  3. 3.

    in der Samtgemeinde Sittensen bestehenden Klassen der Haupt- und Realschule Sittensen

sind bis zum Ende des 10. Schuljahrgangs fortzuführen.