Versionsverlauf

Pflichtfeld

  • ab 01.01.2025 (zukünftige Fassung)

Abschnitt 4 PA NIDozBErl 2025 - Besitzstand

Bibliographie

Titel
Beschäftigung von Dozentinnen und Dozenten an der Polizeiakademie Niedersachsen in den Studiengebieten 1 bis 4
Redaktionelle Abkürzung
PA NIDozBErl 2025,NI
Normtyp
Verwaltungsvorschrift
Normgeber
Niedersachsen
Gliederungs-Nr.
20462

Dieser Erl. gilt für alle zukünftigen Einstellungen von Dozentinnen und Dozenten in den o. g. Studiengebieten 1 bis 4 der PA NI. Bestehende Beschäftigungsverhältnisse und Eingruppierungen bleiben von dieser Regelung unberührt, sofern sie vor Inkrafttreten des Bezugserlasses, mithin vor dem 01.03.2019, begründet wurden.

Außer Kraft am 1. Januar 2031 durch Nummer 5 Satz 1 des Erl. vom 12. November 2024 (Nds. MBl. 2024 Nr. 545)